Von 9 Uhr bis ca. 11:30 Uhr diskutiert der Bundestag über die bislang vorliegenden Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe. Über das Parlamentsfernsehen kann man die Debatte im Internet live mitverfolgen. Danach stehen die Beiträge in der Mediathek des Parlamentsfernsehens zur Verfügung und man kann die Diskussion auch noch später anschauen.
Sterbehilfe
Vier Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe
Kürzlich wurde der vierte Vorschlag einer Regelung zur Suizidhilfe vorgelegt. Am 2. Juli soll im Bundestag erstmals darüber beraten werden. Die taz (Heike Haarhoff) gibt einen Überblick über sämtliche Vorschläge.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Vincent Lambert durfte sterben!
Vincent Lambert liegt seit 2008 im Wachkoma. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vergangene Woche entschieden, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen gestoppt werden durften. Die entsprechende Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts verstoße nicht gegen das Recht auf Leben. Allerdings fiel das Votum nicht einstimmig aus: Fünf der siebzehn Richter stellten sich in einem ungewöhnlich scharfen Sondervotum deutlich gegen die Mehrheit. Mehr lesen
Neuregelung der Sterbehilfe: Erster Gesetzentwurf eingebracht
Am 13. November 2014 hat der Bundestag bereits über eine Neuregelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe diskutiert (Video in der Mediathek des Deutschen Bundestages). Und zwar fraktionsübergreifend. Nun hat eine Gruppe von Abgeordneten aus verschiedenen Parteien am Dienstag eine erste Formulierung für ein Gesetz vorgelegt. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter erlaubt bleiben, aber geahndet werden können, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird. Im November soll dann im Bundestag ein Gesetz endgültig verabschiedet werden. Mein Tipp: Einen guten Überblick über das Spektrum der verschiedenen Gesetzesentwürfe gibt die Welt (Matthias Kamann).
Sterbehilfe: Welche Arten gibt es?
Im Bundestag wird derzeit diskutiert, ob ärztlich assistierte Sterbehilfe zukünftig erlaubt werden soll. Christian Rath von der Tageszeitung taz hat die Arten der Sterbehilfe hier kurz und bündig zusammengefasst.
Ehefrau leistet Sterbehilfe für ihren Mann: Unfallkasse muss dennoch Rente zahlen!
Eine Ehefrau leistete für ihren seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann Sterbehilfe. Strafrechtlich verfolgt wurde sie zwar nicht, aber die Unfallkasse verweigerte ihr dennoch die beantragte Hinterbliebenenrente. Die Kasse berief sich auf eine Vorschrift, nach der Personen, die den Tod eines anderen herbeiführen, keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das Bundessozialgericht sah diese Regelung aber nicht als hinderlich an und sprach der Frau, wie bereits die unteren Instanzen, die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Mehr lesen