Einmal mehr: Urteil sieht freiberufliche Pflegekraft als Arbeitnehmerin

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegekräfte, die in den üblichen Ablauf von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integriert sind, gelten in der Regel als Arbeitnehmer. Selbst wenn sie einen Dienstvertrag als freie Honorarkraft abgeschlossen haben. Das ergibt sich erneut aus einem aktuellen Urteil (Hessisches Landessozialgericht, 7.7.2016, Az. L 8 KR 297/15). Es ging um eine Krankenschwester, die in einer Fachklinik für Neurologie tätig war. Da sie in die streng hierarchisch gegliederten Arbeitsabläufe der Klinik eingebunden war und zudem kein wirtschaftliches Risiko tragen musste, war sie als abhängig Beschäftigte und nicht als Selbständige einzustufen.

Sozialgericht: OP-Schwester ist keine Selbstständige

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die OP-Schwester eines Klinikums in Rheinland-Pfalz als sozialversicherungspflichtig zu gelten hat. Obwohl sie aufgrund eines Dienstvertrages als „freie Mitarbeiterin“ für das Krankenhaus tätig wurde. Mehr lesen

Scheinselbstständigkeit in der Pflege: Kommt bald eine gesetzliche Regelung?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Pflegebereich ist die Scheinselbstständigkeit immer noch ein brisantes Thema. Mittlerweile sind etliche Urteile ergangen, die in so mancher, vermeintlich selbstständigen Pflegekraft letztlich dann doch einen Arbeitnehmer erkennen. Nun bringt ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – darin geht es an sich um das Thema Leiharbeit und Werkverträge – auch eine Regelung zur Scheinselbstständigkeit mit sich. In einem neuen § 611a soll im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert werden, was Arbeit ausmacht. Und damit werden die Kriterien geliefert, die einen Arbeitnehmer vom Selbstständigen abgrenzen. Hier ist die Regelung. Mehr lesen

OP-Krankenschwester kann kaum „selbstständig“ sein!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landessozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass bei einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst regelmäßig davon auszugehen ist, dass diese als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig ist. Selbst wenn sie als „Selbstständige“ beschäftigt ist, so ist sie letztlich dann doch nicht so frei. Mehr lesen