Bingo im Pflegeheim: Illegal!

RA Thorsten Siefarth - LogoEtliche Medien berichten zurzeit über einen kuriosen Fall aus Köln. Die Sozial-Betriebe-Köln veranstalteten im Hauptsaal der Riehler Heimstätten einen Bingo-Abend. Für die Teilnahme zahlten die Senioren zwischen 0,50 und 1,25 Euro. Mit dem Erlös finanzierte der Betreiber die ausgelobten Preise: Schokoladentafeln, Duschgels, Pralinen und ähnliches. Vor Kurzem wurde das Bingo-Spiel von den Behörden aber gestoppt. Begründung: illegales Glücksspiel! Mittlerweile hat die Stadt Köln eine dreimonatige Genehmigung erteilt. Eine dauerhafte Erlaubnis muss aber vom Bezirk kommen. Zur Vertiefung: Eine rechtliche Würdigung hat der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke zusammengestellt. Update (31.1.2018): Die Bezirksregierung Köln teilt mit, dass die Genehmigung nach § 14 des Glücksspielstaatsvertrags in den nächsten Tagen erteilt wird. Die Genehmigung wird zunächst auf 2 Jahre befristet, da eine unbefristete Laufzeit nicht möglich ist.

Eigenanteil in Pflegeheimen: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

RA Thorsten Siefarth - LogoSämtliche pflegebedürftige Bewohner einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Eigenanteil (EEE = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Fokus-pflegerecht.de (Carmen P. Baake) hat den EEE in allen deutschen Bundesländern untersucht. Er beträgt im Durchschnitt 425,68 Euro. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. So ist er in Thüringen mit 218,16 Euro am niedrigsten und im Saarland mit 879,05 Euro am höchsten. Es gibt sogar negative Werte. Der Rekord in einem Pflegeheim im niedersächsischen Landkreis Uelzen: -204,90 Euro.

Tod nach Umzug ins Pflegeheim: Welches Nachlassgericht ist zuständig?

RA Thorsten Siefarth - LogoÜber diese Frage entschied des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 22.3.2017, Az. 31 AR 47/17). Danach ist das Nachlassgericht am Ort des Pflegeheims für die Testamentseröffnung zuständig. Jedoch nur, wenn der Erblasser beim Umzug ins Heim noch geschäftsfähig war. Andernfalls bleibt das Gericht am ehemaligen Wohnort zuständig. Ein erzwungener oder willenlos begründeter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung darf nicht zu einem Zuständigkeitswechsel der Gerichte führen. Ansonsten könnten Angehörige oder Betreuer manipulierend eingreifen. Denn der letzte gewöhnliche Aufenthalt hat auch Auswirkungen auf das anzuwendende Recht.

Haben Heimbewohner Anspruch auf einen Zimmerschlüssel?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) meint in einem aktuellen Beitrag: Ja! Durch die vertragliche Begründung eines Wohnsitzes erhielten die Bewohner ein Besitzrecht an dem Wohnraum. Damit verbunden sei das Hausrecht und somit die Entscheidungsbefugnis darüber, wer das Zimmer betreten dürfe. Draus leite sich der Anspruch auf einen eigenen Zimmerschlüssel ab. Es sei mit modernen Schließmechanismen durchaus möglich, bei Gefahr im Verzug Zimmer auch von außen zu öffnen.

Nach Urteil des Bundessozialgerichts: Systematische Personalunterdeckung in Pflegeheimen?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Jahr 2012 hat das Bundessozialgericht eine Entscheidung gefällt, nach dem eine Personalunterdeckung in einem Pflegeheim von bis zu 8 Prozent nicht unbedingt zu einer Kürzung der Vergütung durch die Kassen führen muss (Urteil vom 12.9.2012, Az. B 3 P 5/11 R). Das Urteil wird angeblich von manchen Pflegeeinrichtungen ausgenutzt, die ihre Personalausstattung systematisch um einige Prozent unterschreiten. Dazu gebe es laut einem Bericht von Report Mainz einen einen bislang unveröffentlichten Briefwechsel zwischen dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann und dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband).

Haftungsprozess gegen Pflegeunternehmen: MDK-Ärztin gilt als befangen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenkasse hat ein Pflegeheim wegen eines Sturzes einer Bewohnerin auf Schadensersatz verklagt. In der ersten Instanz wurde vom Landgericht Gera eine MDK-Ärztin als Sachverständige bestimmt. Für das Pflegeheim war diese jedoch befangen. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das genauso (Beschluss vom 22.8.2016, Az. 6 W 66/16). Denn die Ärztin war für die Kasse, die das Pflegeheim verklagt hatte, als hauptamtliche MDK-Gutachterin tätig. Es gebe etliche objektive Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt, so das Gericht in seiner aktuell bekannt gewordenen Entscheidung.