Bewährungsstrafe für Abschiebung der Mutter ins Pflegeheim

Wenn ältere Menschen gegen ihren Willen in ein Pflegeheim abgeschoben werden, so bleibt das häufig ohne Konsequenzen. Das Amtsgericht München hat nun jedoch den Sohn und die Schwiegertochter einer demenziell erkrankten Frau zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt (22. Juli 2021, Az. 820 Ls 275 Js 118454/20). Diese hatten die ältere Dame in ein Pflegeheim nach Tschechien abgeschoben. Die 92-Jährige war dort in einen extrem schlechten Zustand geraten: Verwahrlosung, Dekubitus und Hämatome. Sie musste von einer Verfahrenspflegerin und einer Betreuerin in einer Hauruckaktion befreit und nach Deutschland zurückgeholt werden. Sieben Monate hatte das Leiden der pflegebedürftigen Frau gedauert. Die Details ergeben sich aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts.

Urteil zu Fenstersturz: Pflegeheim muss Bewohner auch vor unwahrscheinlichen Gefahren schützen

Ein Heimträger muss Bewohner auch dann vor Gefahren schützen, wenn deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, dies aber zu besonders schweren Folgen führen kann. Das hat der Bundesgerichtshof 14. am Januar 2021 entschieden (Az. III ZR 168/19). Es ging um einen schwer demenziell erkrankten Bewohner mit psychisch-motorischer Unruhe, unkontrollierten Lauftendenzen und hoher Mobilität. Der Mann war im Obergeschoss eines Pflegeheims untergebracht. Das Zimmer verfügte über zwei große Dachfenster. Aus einem der Fenster war der Bewohner ausgestiegen, 60 cm in die Tiefe gefallen und später an den erlittenen Verletzungen verstorben. Nun muss die zweite Instanz die Umstände erneut aufklären. Insbesondere sei zu berücksichtigen, so der BGH, dass die Fenster leicht zu öffnen und nicht gesichert gewesen seien. Auch seien sie über den davor befindlichen Heizkörper und das Fensterbrett gleichsam treppenartig erreichbar gewesen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.

Verwaltung des Taschengelds: Pflegeheim darf nicht auf Betreuer verweisen

Puppe Großmutter Bargeld

RA Thorsten Siefarth - LogoKann ein Pflegebedürftiger sich nicht mehr um die Verwaltung seines Taschengelds kümmern, dann muss das ein anderer erledigen. Zum Beispiel Pflegeeinrichtungen. Doch diese sind nicht besonders scharf darauf. Deswegen verweisen sie gerne einmal auf den Betreuer des Pflegebedürftigen. Der Bayerische Patienten- und Pflegebeauftragte hat nun jedoch klargestellt, dass ein Betreuer dazu nicht verpflichtet werden kann. Mehr lesen

Heimliche Aufnahmen von „Team Wallraff“ im Pflegeheim

Filmkamera

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass die Veröffentlichung von heimlichen Videoaufnahmen in einem Pflegeheim teilweise zulässig ist. Die Aufnahmen wurden im Rahmen der Sendereihe „Team Wallraff“ aufgenommen und bei einem Privatsender ausgestrahlt. In dem einen Fall ging es um das heimliche Untermischen von Medikamenten. In einem anderen soll eine Pflegekraft untätig geblieben sein, nachdem ein Bewohner einen Aufenthaltsraum verunreinigt hatte. Mehr lesen

Sturz in Pflegeeinrichtung: Intimsphäre verhindert Pflicht zur lückenlosen Aufsicht

Sturz von Hochhaus

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegeheim hat nicht per se die Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken. Dem steht das Recht des Pflegebedürftigen auf Wahrung seiner Intimsphäre entgegen. Eine solche Pflicht käme allerdings dann in Frage, wenn es Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko gibt. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Mehr lesen

Beabsichtigte Pflegeheimschließung – Verwaltungsgericht entlässt Träger nicht aus der Pflicht

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Träger wollte ein von ihm betriebenes Pflegeheim zum 31. Juli 2019 schließen. Als es zeitlich eng wurde, hat er von der Stadt Karlsruhe verlangt, dass diese für die anschließende Unterbringung der Heimbewohner sorgen möge. Nachdem die Stadt jedoch keinen Bescheid erlassen hatte, zog der Träger zu Gericht. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz („Eilverfahren“) jedoch abgelehnt (Beschluss vom 29. Juli 2019, Az. 3 K 4871/19). Begründung: Letztlich ginge es um Ansprüche der Heimbewohner, etwa bei drohender Obdachlosigkeit. Diese könne der Träger aber nicht in seinem Namen geltend machen. Außerdem scheiterte der Träger mit seinem Feststellungsantrag. Er wollte die Stadt Karlsruhe verpflichtet sehen, die Heimbewohner über den 31. Juli 2019 hinaus zu pflegen, zu betreuen und zu beherbergen.