Urteil zu Fenstersturz: Pflegeheim muss Bewohner auch vor unwahrscheinlichen Gefahren schützen

Ein Heimträger muss Bewohner auch dann vor Gefahren schützen, wenn deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, dies aber zu besonders schweren Folgen führen kann. Das hat der Bundesgerichtshof 14. am Januar 2021 entschieden (Az. III ZR 168/19). Es ging um einen schwer demenziell erkrankten Bewohner mit psychisch-motorischer Unruhe, unkontrollierten Lauftendenzen und hoher Mobilität. Der Mann war im Obergeschoss eines Pflegeheims untergebracht. Das Zimmer verfügte über zwei große Dachfenster. Aus einem der Fenster war der Bewohner ausgestiegen, 60 cm in die Tiefe gefallen und später an den erlittenen Verletzungen verstorben. Nun muss die zweite Instanz die Umstände erneut aufklären. Insbesondere sei zu berücksichtigen, so der BGH, dass die Fenster leicht zu öffnen und nicht gesichert gewesen seien. Auch seien sie über den davor befindlichen Heizkörper und das Fensterbrett gleichsam treppenartig erreichbar gewesen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.

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