Seit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und mit ihm ein neues Begutachtungsverfahren. Seitdem werden anhand des Grades der Selbstständigkeit fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen ermittelt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft. Dabei zeigte sich, dass es bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu keinen gravierenden Problemen gekommen ist. Auch beim Besitzstandsschutz gab es nur wenig Fehlerfeststellungen. Etwas mehr Unstimmigkeiten wurden erkannt bei den Übergangsregelungen zur Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen. Den Bericht gibt es online beim BVA.
Neues Begutachtungsassessment
Seit Jahresbeginn greift das neue System bei der Pflegeversicherung: Interaktive Internetseite hilft!
Seit dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade sowie das neue Begutachtungsverfahren. Auch die Leistungen wurden ausgebaut. Um den Überblick zu behalten, können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab sofort auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen verändern. Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können.
Medizinischer Dienst: Erklärfilm zur neuen Pflegebegutachtung
Im einem neuen Erklärfilm erfahren Pflegebedürftige und Angehörige, was sie ab Januar 2017 bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erwarten wird. Durch konkrete Beispiele zeigt der Film in nur drei Minuten, welche Änderungen durch das neue Begutachtungsverfahren eintreten werden und erklärt die Übergangsregelungen von den bisherigen drei Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade. Der Erklärfilm ist auf dem gemeinsamen Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung zu sehen.
Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste informieren mit neuem Webportal
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem Portal www.pflegebegutachtung.de will der MDK Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt mit vielen Infos rund um die Neuerungen versorgen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Begutachtung
Zum 1. Januar 2017 greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein weiterentwickeltes Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses wird in einer aktuellen Fachinformation des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Die Broschüre richtet sich an das Fachpublikum und kann hier (pdf, 1 MB) heruntergeladen werden. Printexemplare stehen ab August 2016 zur Verfügung.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien jetzt online!
Als wichtige Vorarbeit der politischen Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den konkreten Leistungshöhen wurden zwei Erprobungsstudien im letzten Jahr durchgeführt. Sie sind nun fertiggestellt und wurden dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Mehr lesen