Seit Jahresbeginn greift das neue System bei der Pflegeversicherung: Interaktive Internetseite hilft!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade sowie das neue Begutachtungsverfahren. Auch die Leistungen wurden ausgebaut. Um den Überblick zu behalten, können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab sofort auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen verändern. Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können.

 

Bundesgesundheitsministerium hilft per Internet: Interaktive Beratung zu Pflegeleistungen

Damit Angehörige die neuen, seit dem 1.1.2015 geltenden Pflegeleistungen überblicken können, hat das Bundesgesundheitsministerium einen Pflegeleistungs-Helfer im Internet installiert. Durch gezielte Fragen wird interaktiv ermittelt, welche Leistungen zum jeweiligen Pflegebedarf passen. Außerdem erfahren Pflegebedürftige und deren Angehörige, wie sie die Pflegeleistungen erhalten und wo sie sich weiter informieren können.