Der allgemeine Mindestlohn steigt: Zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen. Derzeit liegt der Mindestlohn noch bei 8,84 Euro. Damit steigt der Mindestlohn um 5,8 Prozent. Die Steigerung des Pflege(!)mindestlohnes ist bereits beschlossene Sache. Zur zeit liegt er bei 10,55 Euro (Westen) und 10,05 (Osten). Ab 2019 soll er 11,05 Euro (Westen) und 10,55 Euro (Osten) betragen. Das sieht die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vor.
Mindestlohn
Nachtarbeitszuschlag und Urlaubsentgelt müssen auf Grundlage des Mindestlohnes berechnet werden
Ein Unternehmen zahlte 2015 einem Mitarbeiter einen Lohn von ca. 7 Euro pro Stunde. Diesen stockte es auf den Mindestlohn in Höhe von damals geltenden 8,50 Euro auf. Die Vergütung für Nachtzuschlag und Urlaubsentgelt berechnete es jedoch nicht auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns, sondern nach der niedrigeren vertraglichen Stundenvergütung. Das war unzulässig, urteilte gestern das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 171/16). Der Nachtarbeitszuschlag und das Urlaubsentgelt (beide in einem Tarifvertrag geregelt) müssen auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro berechnet werden. Denn dieser stelle den „tatsächlichen Stundenverdienst“ im Sinne des Tarifvertrags dar.
Mindestlohn und Bereitschaftsdienst: Der Gesamtverdienst muss stimmen
Bereitschaftszeiten müssen nicht generell mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Wenn ein Monatsverdienst ohne konkreten Stundensatz gezahlt wird, so reicht es aus, dass die Höhe der Gesamtvergütung den Mindestlohnanspruch erfüllt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 8 Sa 313/16) und schloss sich damit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts an. Damit billigten die Mainzer Richter die Vorschriften zu Bereitschaftsdiensten im Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Geklagt hatte ein Assistent im Rettungsdienst.
Mindestlöhne in der Pflege sollen steigen
Am heutigen 25. April hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte. Mehr lesen
50.000 Euro Nachzahlung für „Praktikantin“
Fünfeinhalb Jahre lang hat eine „Praktikantin“ bei einem Arbeitgeber gearbeitet. Für 300 Euro monatlich, was einen Stundenlohn von 1,62 Euro ergibt. Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass dieser Lohn sittenwidrig sei (Urteil vom 13.6.2016, Az. 3 Sa 23/16). Begründung: In dem Praktikumsvertrag wurden die für ein Arbeitsverhältnis typischen Rechte und Pflichten geregelt. Eine Ausbildung fand faktisch nicht statt. Außerdem war die Tätigkeit nach wenigen Monaten genauso vollwertig wie die vergleichbarer Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss nun den Mindestlohn in Höhe 8,50 Euro pro Stunde nachzahlen, das ergibt ca. 50.000 Euro.
Für die Pflege gelten zwei Arten von Mindestlöhnen
In der September-Ausgabe von „Die Schwester Der Pfleger“ ist in der Rubrik „Rechtsrat“ ein Aufsatz von mir erschienen. Thema: Für die Pflege gelten zwei Arten von Mindestlöhnen (pdf, 129 KB).