Laut einem Bericht der Münchner tz (Armin Geier) lassen sich manche ambulante Pflegedienste zur Zeit von ihren Kunden ein Dokument unterschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Weiterhin widerspreche ich bzw. wünsche ich ausdrücklich nicht, von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI angerufen, besucht und/oder befragt zu werden.“ Damit wird verhindert, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Qualitätsprüfungen bei dem Betroffenen nachschauen darf (inkl. Blick in die Pflegedokumentation). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüft angeblich, wie es gegen diese Praxis vorgehen kann.
MDK
Kasse muss zügig entscheiden – Postlaufzeiten sind ihr aber nicht anzulasten
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren einen Turbo in das Entscheidungsverfahren bei den Krankenkassen eingebaut. Nach § 13a Abs. 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt ein Antrag auf eine Kassenleistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen entscheidet. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wird, erweitert sich die Frist auf fünf Wochen. Nun hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, wenn die Entscheidung der Kasse innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Postlaufzeit bis zur Ankunft beim Versicherten bleibt also außen vor. Mehr lesen
Gröhe fordert komplette Neubewertung von Pflegeheimen und Pflegediensten
Wie die Berliner Morgenpost berichtet, verlangt Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) einen Neustart beim Pflege-TÜV. Der Minister warnt vor halbherzigen Lösungen. Es bringe nichts, die vorhandenen Prüfdaten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) neu zu bewerten. Die Ergebnisqualität müsse künftig eine viel größere Rolle spielen. Gröhe bezog sich damit ausdrücklich auch auf das Vergleichsportal Weisse Liste (s. mein Beitrag dazu).
MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Medizinische Dienste stellen erneut mehr Fehler fest
14.828 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage. Mehr lesen