Schreiben stoppt Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut einem Bericht der Münchner tz (Armin Geier) lassen sich manche ambulante Pflegedienste zur Zeit von ihren Kunden ein Dokument unterschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Weiterhin widerspreche ich bzw. wünsche ich ausdrücklich nicht, von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI angerufen, besucht und/oder befragt zu werden.“ Damit wird verhindert, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Qualitätsprüfungen bei dem Betroffenen nachschauen darf (inkl. Blick in die Pflegedokumentation). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüft angeblich, wie es gegen diese Praxis vorgehen kann.

Kasse muss zügig entscheiden – Postlaufzeiten sind ihr aber nicht anzulasten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber hat vor einigen Jahren einen Turbo in das Entscheidungsverfahren bei den Krankenkassen eingebaut. Nach § 13a Abs. 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt ein Antrag auf eine Kassenleistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen entscheidet. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wird, erweitert sich die Frist auf fünf Wochen. Nun hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, wenn die Entscheidung der Kasse innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Postlaufzeit bis zur Ankunft beim Versicherten bleibt also außen vor. Mehr lesen

Gröhe fordert komplette Neubewertung von Pflegeheimen und Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Berliner Morgenpost berichtet, verlangt Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) einen Neustart beim Pflege-TÜV. Der Minister warnt vor halbherzigen Lösungen. Es bringe nichts, die vorhandenen Prüfdaten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) neu zu bewerten. Die Ergebnisqualität müsse künftig eine viel größere Rolle spielen. Gröhe bezog sich damit ausdrücklich auch auf das Vergleichsportal Weisse Liste (s. mein Beitrag dazu).

MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Medizinische Dienste stellen erneut mehr Fehler fest

RA Thorsten Siefarth - Logo14.828 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage. Mehr lesen

Jetzt wird’s ernst: MDK vertieft die Abrechnungsprüfung bei Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoMit Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2016 muss der MDK nun auch die Leistungsabrechnung von Pflegeunternehmen prüfen. Wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. berichtet, hat der GKV-Spitzenverband dazu ein Konzept für die ambulanten Pflege erarbeitet. Dessen Praktikabilität wird nun im Rahmen eines Pilotprojektes überprüft. Zwischen dem 14.3.2016 und dem 8.4.2016 werden in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Nord (Hamburg) und dem Saarland jeweils 20 Pflegedienste nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Im Rahmen der MDK-Regelprüfungen werden insgesamt zehn Fragen abgeprüft, ausschließlich bei Kunden, die regulär im Rahmen der Stichprobe besucht werden. Die betroffenen Pflegedienste werden im Vorfeld nicht gesondert informiert. Es sei nicht beabsichtigt, die im Rahmen der Erprobung gesammelten Erkenntnisse an die Pflegekassen weiterzuleiten.

Datenschutzverletzung bei Patientendaten: Neuregelung soll das verhindern

RA Thorsten Siefarth - LogoIch hatte hier darüber berichtet, dass Kassen unzulässig Einblick in Unterlagen nehmen, die alleine für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) bestimmt sind. Nun wird auf Bundesebene gerade ein neues Verfahren abgestimmt: Danach werden die Kasse weiterhin personenbezogene Daten bei den Leistungserbringern abfragen können (insbesondere wenn es um Einzelfallbegutachtungen geht). Der Rücklauf soll dann aber alleine über den MDK gehen. Bislang wird dies meist über die Kasse abgewickelt. Die Mitarbeiter haben den Umschlag mit den Daten (ungeöffnet!) an den MDK weiterzuleiten (Umschlagsverfahren). Da die Umschläge jedoch reihenweise von den Kassenmitarbeitern geöffnet werden (und damit das Recht auf Datenschutz verletzt wird), ist ein neues Verfahren notwendig geworden.