Vergütung in der häuslichen Krankenpflege: Gröhe will keine gesetzlichen Änderungen

RA Thorsten Siefarth - LogoBundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht derzeit keinen Grund für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag verwies Gröhe auf das im Bereich der Leistungserbringung der Krankenversicherung übliche Vertragsprinzip, bei dem Vergütungssätze zwischen Leistungserbringern und Kostenträger verhandelt werden. Dieses Prinzip habe sich bewährt, nicht zuletzt da es auch die Möglichkeit enthalte, eine Schiedskommission anzurufen, sagte der Minister. Mehr lesen

Kasse muss häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zahlen

Krankenkassen müssen häusliche Krankenpflege auch in Heimen für obdachlose Männer gewähren, die als Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII betrieben werden. Personen die sich dort aufhalten, sollen nicht schlechter stehen als Menschen, die in ihrem eigenen Haushalt leben. Die Leistungspflicht der Krankenkasse setzt ein, wenn und soweit die Einrichtung nicht selbst verpflichtet ist, die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege zu gewähren, auf die die Betroffenen in der Einrichtung konkret angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen

Häusliche Krankenpflege: Verordnung durch Krankenhausärzte verbessert

RA Thorsten Siefarth - LogoUm einen besseren Übergang vom stationären Krankenhausaufenthalt in die häusliche Krankenpflege zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als oberstes Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und   Kran­ken­kassen in Deut­sch­land, diese angepasst. Mehr lesen

Anerkennung als stellvertretende PDL: Bundesrahmenempfehlung geht vor!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Kassenverband weigert sich, den Einsatz einer Altenpflegerin mit zwei- statt dreijähriger Berufsausbildung als stellvertretende Pflegedienstleitung anzuerkennen. Zur Begründung wurde auf die vertragliche Regelung in Nordrhein-Westfalen verwiesen. Der ambulante Pflegedienst hat daraufhin Klage eingereicht. Er stützte sich dabei auf die Bundesrahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege. Diese sieht vor, dass eine zweijährige Ausbildung ausreichend sein kann. Mehr lesen

An- und Ablegen eines Verbandes zur Ruhigstellung: Kasse muss dies übernehmen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Gilchristverband wird angelegt bei Verletzungen des Schulter- und Oberarmbereichs. Er dient der Ruhigstellung oder Fixierung des Schultergelenks. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass das An- und Ablegen eines solchen Verbandes als Sachleistung der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs 2 SGB V) zur Verfügung zu stellen ist. Die Krankenkasse muss dafür also aufkommen. Mehr lesen