Bundessozialgericht: Bei freiwilliger Krankenversicherung ist Beitrag auf gesamte Sofortrente fällig

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Frau schloss 2007 einen Vertrag über eine Sofortrente ab. Sie bezahlte eine größere Summe und erhielt dafür ab sofort eine monatliche Rentenzahlung. Auf diese Zahlungen musste sie als freiwillig Krankenversicherte auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Das ist unstreitig. Nun ging es darum, ob sie das nur für den Ertragsanteil der monatlichen Rente oder für den gesamten Betrag tun muss. Das Bundessozialgericht hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und kürzlich entschieden: Sie muss für die gesamte monatliche Rentenzahlung ihre Krankenkassenbeiträge entrichten (Beschluss vom 15.8.2018, Az. B 12 R 5/17 R).

Bundessozialgericht stärkt Recht auf Auswahl des Pflegeheims

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch Pflegebedürftige, die Sozialhilfe bekommen, dürfen ihr Heim frei auswählen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (5.7.2018, Az. B 8 SO 30/16). Die Sozialämter dürfen also nicht vorschreiben, dass ein Pflegebedürftiger das günstigste Heim auswählen muss. Das wäre nur dann möglich, wenn mit dem ausgewählten Heim „unverhältnismäßige Mehrkosten“ verbunden wären. In dem entschiedenen Fall konnte das aber alleine deswegen schon nicht zutreffen, weil das ausgewählte Heim lediglich die mit den Kostenträgern vereinbarten Pflegesätze berechnet hat. Und an den Verhandlungen dazu hatte der Träger der Sozialversicherung selbst mitgewirkt.

Einrichtung schießt Kosten für häusliche Krankenpflege vor: Kasse muss diese trotzdem erstatten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mensch mit Behinderung wird in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe versorgt. Sein Arzt verordnet ihm die Insulingabe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP). Denn: Der Mann ist zur selbst vorgenommenen Injektion nicht in der Lage. Die Kasse verweigert jedoch die Übernahme der HKP. Später stellt sich heraus: Das geschah zu Unrecht. Die Kasse hat deswegen die Kosten nach § 13 Abs. 3 SGB V für den ambulanten Pflegedienst zu erstatten. Das Besondere: Die Einrichtung der Behindertenhilfe hatte die Kosten für den ambulanten Pflegedienst vorgeschossen. Die Kasse wendet deswegen gegen die Kostenerstattung ein, dass die Forderung des Pflegedienstes wegen des Vorschusses erloschen sei. Die Kasse hat in der dritten Instanz ihre Revision allerdings zurückgezogen und ihre Einwände fallen gelassen (4.7.2018, Az. B 3 KR 8/17 R). Damit gilt das zweitinstanzliche Urteil: Die Kasse muss die Kosten erstatten, der Pflegebedürftige kann damit dem Heim den Vorschuss zurückbezahlen.

Bundessozialgericht: Blindengeld auch bei Alzheimer möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundessozialgericht hat gestern entschieden (Az. B 9 BL 1/17 R), dass auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben können. Die Klägerin leidet an einer schweren Alzheimer-Demenz und kann deshalb Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten. Das beantragte Blindengeld lehnte die beklagte Behörde ab. Das Bundessozialgericht hat ausgeführt, dass auch bei cerebralen Störungen eine Blindheit anzunehmen ist. Und zwar dann, wenn zwar keine spezifische Sehstörung nachweisbar ist, der Betroffene aber wegen der cerebralen Störung nichts sieht. Allerdings: Das Blindengeld soll blindheitsbedingten Mehraufwand ausgleichen. Kann ein solcher Aufwand aufgrund der Eigenart des Krankheitsbildes gar nicht erst entstehen, dann würde der Zweck des Blindengelds verfehlt. Ob ein solcher Ausschlussgrund hier zum Tragen kommt, das muss jetzt das Landessozialgericht prüfen. Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit deswegen dorthin zurückverwiesen.