Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Pflege-TÜV: viel Kritik!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas aktuelle Verfahren zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen ist nach Ansicht von Gesundheitsexperten fragwürdig. Der sogenannte Pflege-TÜV spiegele die Wirklichkeit nur unzureichend wider, erklärten Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch im Bundestag und sprachen sich für Reformen aus. Mehr lesen

Auch einem Azubi kann wegen eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden

Ein Bank-Azubi wurde vom Arbeitgeber damit konfrontiert, dass in „seiner“ Kasse Geld fehle. Ohne dass der Arbeitgeber diesen Fehlbestand näher bezifferte hatte, wusste der Azubi aber, dass es sich um 500 Euro handelte. Das veranlasste den Arbeitgeber wegen dringenden Tatverdachts zu kündigen. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht (Urteil vom 12.2.2015, Az. 6 AZR 845/13). Wenn ein dringender Tatverdacht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar mache, dann sei die Kündigung eines Azubis möglich. Das Gericht hat außerdem entschieden: Es bedurfte keiner vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises auf die mögliche Kontaktierung einer Vertrauensperson.