50.000 Euro Nachzahlung für „Praktikantin“

RA Thorsten Siefarth - LogoFünfeinhalb Jahre lang hat eine „Praktikantin“ bei einem Arbeitgeber gearbeitet. Für 300 Euro monatlich, was einen Stundenlohn von 1,62 Euro ergibt. Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass dieser Lohn sittenwidrig sei (Urteil vom 13.6.2016, Az. 3 Sa 23/16). Begründung: In dem Praktikumsvertrag wurden die für ein Arbeitsverhältnis typischen Rechte und Pflichten geregelt. Eine Ausbildung fand faktisch nicht statt. Außerdem war die Tätigkeit nach wenigen Monaten genauso vollwertig wie die vergleichbarer Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss nun den Mindestlohn in Höhe 8,50 Euro pro Stunde nachzahlen, das ergibt ca. 50.000 Euro.

Kasse muss Kontaktlinsen nicht zahlen – Bundessozialgericht hält Rechtslage aber für überholt

RA Thorsten Siefarth - LogoAuf dem rechten Auge des Klägers wird maximal eine Sehschärfe von 5 Prozent erreicht. Auf dem linken Auge mit Brille bis zu 30 Prozent, mit einer Kontaktlinse zu 100 Prozent. Die beklagte Krankenkasse zahlte dem Kläger Anfang 2009 wegen funktioneller Einäugikeit eine Kontaktlinse für das linke Auge. Sie lehnte aber eine Ersatzversorgung ab, nachdem die Linse zerstört worden war. Mit der erreichbaren vollen Sehschärfe auf dem linken Auge gelte der Mann auf diesem Auge nicht mehr als schwer sehbehindert. Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Kasse zwar, hatte aber erhebliche Bedenken an der zugrundeliegenden Hilfsmittel-Richtlinie (Urteil vom BSG, 23.06.2016, Az. B 3 KR 21/15 R). Es forderte den Gesetzgeber zu einer Änderung auf. Danach sollten die Erstattungsregeln nicht allein auf den Schweregrad der Sehbeeinträchtigung, sondern auch auf die erreichbare Verbesserung abstellen.

Neuer Lohnnachweis bringt Änderungen für Pflegeunternehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoIm November erhalten Unternehmen aus Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege wichtige Post von ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten, die bei der Meldung zur Unfallversicherung (UV) verwendet werden müssen. Außerdem stehen beim UV-Meldeverfahren wichtige Änderungen bevor. Mehr lesen

Arbeitszeitbetrug einer Pflegekraft: Aufhebungsvertrag wirksam?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes hatte falsche Angaben bei der Zeiterfassung gemacht. Außerdem soll sie eigenmächtig die Touren geändert haben, um dadurch günstigere Arbeitspausen einlegen zu können. Bei einem Personalgespräch droht der Arbeitgeber ihr die Kündigung und eine Strafanzeige – wenn sie nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Sie hat das dann zwar gemacht, den Vertrag aber angefochten. Sie sei bedroht worden. Konnte sie damit vor Gericht durchkommen? Mehr lesen