Gesetzeslücke: Erst krank im Krankenhaus, dann hilflos zu Hause?

RA Thorsten Siefarth - LogoReport Mainz berichtet über Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation entlassen werden und zu Hause Pflegebedarf haben. Für Sie gibt es von der Krankenkasse allenfalls eine Haushaltshilfe. Aber keine Unterstützung für die Grundpflege. Die Kassen sind wohl im Recht. Nur manche Kassen bieten (freiwillige) Leistungen an. Es handelt sich also um eine Gesetzeslücke, die laut Report Mainz ungefähr 75.000 Menschen pro Jahr betrifft. Die Sendung der ARD können Sie in deren Mediathek anschauen.

Totenfürsorge: Der Wille des Verstorbenen zählt

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Fall aus Niedersachsen stritten sich verschiedene Angehörige um das Totenfürsorgerecht. Es ging u.a. darum, ob der Leichnam der Verstorbenen durch Sargbeisetzung auf einer zu einem Schlosspark gehörenden Friedhofsinsel erfolgen sollte. Das Amtsgericht Osnabrück (27.2.2015, Az. 15 C 568/15) urteilt dazu: Entscheidend ist der Wille des Verstorbenen. Glücklicherweise hatte die Verstorbene in einer notariellen Bestattungsverfügung alles geregelt. Diese Verfügung gilt auch hier, so das Gericht. Selbst wenn das Totenfürsorgerecht einem Dritten, der nicht zum Kreis der engsten Familienangehörigen zählt, übertragen worden war. Und auch selbst dann, wenn dieser Dritte nicht zum Kreis der als Erbe eingesetzten Personen gehörte.

Bundesregierung will generalistische Pflegeausbildung

RA Thorsten Siefarth - LogoDie bisherigen drei Ausbildungen in der Pflege sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung „zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung“ zusammengeführt werden. Dies schaffe die Grundlage für einen modernen, zukunftsorientierten Pflegeberuf, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mehr lesen →

Bundesverfassungsgericht: Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht bleibt vorerst

RA Thorsten Siefarth - LogoViele Pflegekräfte sind bei einem kirchlichen oder kirchennahen Arbeitgeber beschäftigt. In diesen Unternehmen gilt der sogenannte „Dritte Weg“ – auch für das kollektive Arbeitsrecht. Danach sind z.B. Streiks verboten. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 dieses Verbot gelockert und eine bessere Einbindung der Gewerkschaften angemahnt (Az. 1 AZR 179/11). Allerdings hat das Gericht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Grundsatz bestätigt. Daraufhin zog Verdi vor das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2292/13). Dieses hat nun die Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. Aber nur aus formalen Gründen. Verdi habe keine Beschwerdebefugnis, allenfalls befürchtete Beeinträchtigungen der Gewerkschaft reichen nicht aus.

Hospizgesetz: Bundesregierung will Änderungsvorschläge des Bundesrates aufgreifen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung will einige Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes (pdf) prüfen. Das gilt zum Beispiel für die Forderung der Länderkammer, eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize zu schließen, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen →

„Eure Hilfe fesselt mich“ – DVD soll helfen, die Freiheit Pflegebedürftiger zu wahren

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml wirbt dafür, die Freiheit Pflegebedürftiger zu wahren. Huml betonte: „Bis zu zehn Prozent der Bewohner in deutschen Pflegeheimen werden täglich körpernah fixiert. Grund dafür ist häufig die Sorge vor Stürzen. Es gibt aber oft sinnvolle Alternativen zu solchen freiheitsentziehenden Maßnahmen.“ Wichtige Informationen zu diesem Thema bietet eine DVD mit Broschüre des Bayerischen Pflegeministeriums mit dem Titel „Eure Sorge fesselt mich“. Sie enthält Anregungen für Pflegekräfte und Angehörige, wie zum Beispiel Bettgitter und Bauchgurte vermieden werden können. Den Link zur DVD finden Sie hier.