Die Barmer GEK hatte ihren Versicherten im vergangenen Jahr falsche Ankündigungen zu der Umstellung von den Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade erteilt. Bewohner wurden fälschlicherweise mit einem erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ausgewiesen. Das hat dazu geführt, dass die Pflegesätze bei betroffenen Einrichtungsträgern falsch berechnet wurden. Die Deckungslücke wird nun von der Barmer GEK übernommen. Dazu richtet die Kasse ein Onlineverfahren ein. Pflegebedürftige sind dadurch nicht betroffen.
WICHTIG: Die hier eingegebenen Kommentare werden veröffentlicht und sind für jeden sichtbar. Fragen an Rechtsanwalt Thorsten Siefarth bitte ausschließlich per E-Mail senden.