Urteil zu Informationspflichten eines Pflegeheims

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Erbe und Bevollmächtigte eines Pflegebedürftigen wollte die Heimkosten des verstorbenen Pflegebedürftigen nicht zahlen. Er machte Schadensersatzansprüche geltend, weil das Heim seine Informationspflichten verletzt habe. Insbesondere hätte das Pflegeheim ihn auf die Zusammenhänge zwischen Höherstufungs- und Pflegewohngeldanträgen hinweisen müssen. Das Amtsgericht Dortmund (Urteil vom 24.3.2015, Az. 429 C 7701/14) verneinte dies jedoch. Der Kläger hätte die notwendigen Informationen selbst bei den zuständigen Sozialbehörden einholen müssen. Ein Heim sei im Übrigen mit solchen, meist komplexen Fragen überfordert. Erstritten haben dieses Urteil die Rechtsanwälte Dr. Ulbrich & Kaminski.

Verträge von Pflegeeinrichtungen mit Abrechnungsdienstleistern: In der Regel nichtig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas aktuelle Urteil des Landgerichts Köln ist für viele Pflegeeinrichtungen interessant. Es ist in der Pflegebranche weit verbreitet, Verträge mit Abrechnungsdienstleistern zu schließen. Nicht selten kommt es bei der Durchführung dieser Verträge zu Streitigkeiten. Die richterliche Entscheidung kann die Verhandlungsposition vieler Pflegeinrichtungen in solchen Streitigkeiten stark verbessern. Mehr lesen

Zukünftig Vertretungsrecht für Angehörige?

RA Thorsten Siefarth - LogoAngehörige, bzw. Ehe-/Lebenspartner haben zunächst erst einmal kein Recht, den anderen zu vertreten oder Entscheidungen für ihn zu fällen. Das geht nur dann, wenn man ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Oder wenn sie vom Gericht als Betreuer bestellt worden sind. Das ist mitunter aber eine missliche Situation. Wenn z.B. selbst für eine Kleinigkeit erst ein Betreuer bestellt werden müsste. Oder wenn es um (gesundheitliche) Entscheidungen für Pflegebedürftige geht. Deswegen flammt immer wieder einmal die Diskussion auf, ob Angehörige, bzw. der Ehe-/Lebenspartner ein gesetzliches Vertretungsrecht erhalten soll – zumindest in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie der Bundesanzeiger Verlag jetzt meldet, hat sich die Justizministerkonferenz vergangene Woche darauf geeinigt, einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Zumindest im Gesundheitsbereich will man ein gesetzlich verankertes („automatisches“) Vertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner erreichen – ohne dass ein aufwändiges gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig wäre.

Seniorin kann Fitnessvertrag anfechten

RA Thorsten Siefarth - LogoEine knapp 70jährige Münchnerin hatte einen Fitnessvertrag unterschrieben, diesen aber vorher nicht durchgelesen. Sie hatte ihre Brille nicht dabei. Das Amtsgericht München hat nun entschieden: Die Seniorin kann den Vertrag anfechten und damit vom Vertrag loskommen. Denn der Mitarbeiter des Fitnessstudios hatte bei der Seniorin eine (irrige) Vorstellung erzeugt, die so aber nicht vom Vertragstext gedeckt war. Mehr lesen