In der Altenpflege geht es bei Fixierungen vor allem um freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde dieser Tage zwar grundsätzlich über dieses Thema verhandelt, allerdings ging es um die Fixierung in der Psychiatrie. Rechtsgrundlage hierfür ist nicht das BGB, sondern das Recht des jeweiligen Bundeslandes. Das Problem: Die Voraussetzungen für die Fixierungen nach einer Zwangseinweisung sind nicht eindeutig geregelt. Mehr Infos zu der Verhandlung und zu den Hintergründen gibt es bei Spiegel Online (Alexander Preker und Julia Merlot).
Unterbringungsrecht
Bundesverfassungsgericht ermöglicht „ambulante Zwangsbehandlung“
Eine Zwangsbehandlung kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn vom Betreuungsgericht die (geschlossene) Unterbringung des Patienten angeordnet wird. Wie sieht es aber aus, wenn diese nicht möglich, eine Zwangsbehandlung aber dringend notwendig ist? Bislang sahen die Gesetze die Möglichkeit einer „ambulanten Zwangsbehandlung“ nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch in einem heute bekannt gewordenen Beschluss als verfassungswidrig bezeichnet. Mehr lesen
Landgericht Fulda entscheidet über sensorgesteuerte Weglaufsperre „rund um die Uhr“
Ein Antrag auf Genehmigung einer sog. „sensorgesteuerten Weglaufsperre“ für 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stellt einen Antrag auf Genehmigung einer Unterbringung dar. Es handelt sich nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 31.5.2016 (Az. 5 T 83/16) nicht bloß um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Außerdem hat das Gericht die Genehmigung der Weglaufsperre versagt. Eine bloß abstrakte Gefährdung des Betroffenen reiche nicht aus. Darüber hinaus müssten weniger einschneidende Maßnahmen geprüft werden, wie z.B. eine Personenortungsanlage mittels GPS-Überwachung.
Polizei erschießt Bewohner eines Altenheims
Am Mittwochnachmittag sollte ein 62-Jähriger Mann wegen akuter Fremdgefährdung (aufgrund chronischer Schizophrenie) in einer Fachklinik geschlossen untergebracht werden. Der Mann wurde bis dahin in einem Altenheim in Erharting versorgt. Wegen Auffälligkeiten am Vormittag hatte das Landratsamt Mühldorf die Unterstützung der Polizei angefordert. Der Betroffene soll die Polizeibeamten unmittelbar mit einem Messer angegriffen haben. Er verletzte einen Polizisten dabei erheblich. Es kam zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei, der Angreifer wurde getroffen und erlag seinen Verletzungen. Insbesondere die geschockten Pflegekräfte wurden danach intensiv psychologisch betreut. Der Tathergang wird ermittelt, ein regelrechtes Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten gibt es bislang laut Medienberichten nicht.
Begutachtungsfehler bei Unterbringung: Mann erhält 25.000 Euro Schmerzensgeld!
Ein Mann aus dem Badischen wurde ca. zwei Monate untergebracht und zwangsweise medikamentös behandelt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass die Ärzte bei der Begutachtung maßgebliche Standards missachtet haben. Damit lag keine ausreichende Beurteilungsgrundlage dafür vor, ob eine Eigen- oder Selbstgefährdung bestand. Dem Mann wurde wegen der rechtswidrigen Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Mehr lesen