Zum 200. Geburtstag Otto von Bismarcks: Die Pflegeversicherung hat er nicht aus der Taufe gehoben

RA Thorsten Siefarth - LogoHeute vor zweihundert Jahren hatte Otto von Bismarck Geburstag. Fast dreißig Jahre bestimmte der Eiserne Kanzler die Geschicke Deutschlands. Insbesondere ist er für die nach ihm benannte Bismarcksche Sozialgesetzgebung verantwortlich. Allerdings entsprang seine Initiative weniger einem Mitleid für die Notleidenden, sondern eher einem kühlen politischen Kalkül.

Insbesondere die Wirtschaftskrise von 1872 verschärfte die Verelendung breiter Bevölkerungsschichten. Die sozialen Spannungen nahmen zu. Aufruhr drohte. In dieser Situation wollte Bismarck die Regierung gegen das erstarkende Proletariat absichern. Dazu initiierte er das 1878 verabschiedete Sozialistengesetz, ein „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. Außerdem wollte Bismarck zeigen, dass auch die Regierung in der Lage ist, auf die soziale Frage zu reagieren. So wurde 1883 die Krankenversicherung und ein Jahr später die Unfallversicherung aus der Taufe gehoben. 1889 trat eine Alters- und Invaliditätsversicherung hinzu. Und zwei Jahre später wurde schließlich die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt.

Damit hat Bismarck vier Säulen des noch heute bestehenden Systems der Sozialversicherung errichtet. Eine Säule allerdings, nämlich die Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit, hat er noch nicht als Bedarf erkannt. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde erst ab 1995 in mehreren Stufen eingeführt. Bis dahin wurde die Pflegebedürftigkeit – mehr recht als schlecht – über die Krankenversicherung und letztlich über die Sozialhilfe abgefangen.

„Freie“ Intensivpflegekraft ist nicht selbstständig

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer häufiger werden in deutschen Krankenhäusern Belastungsspitzen im Pflegebereich durch den Einsatz „freier“, vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitender Pflegekräfte aufgefangen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Urteil vom 26.11.2014 entschieden, dass jedenfalls auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig werden und die Klinik daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Es gab damit einer Berufung der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln statt. Mehr lesen

Bundesregierung: Externe Berater für Hilfsmittel sind zulässig

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen dürfen in begründeten Einzelfällen externe Hilfsmittelberater beauftragen. Die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern hätten 2011 in einem Arbeitspapier festgelegt, dass die „Einschaltung externer Hilfsmittelberater unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall im Rahmen einer Interessenabwägung als zulässig angesehen“ werde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Medizinische Hilfsmittel sind beispielsweise Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Mehr lesen

Einzelpflegekräfte scheinselbständig?

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat ein Gutachten zu Einzelpflegekräften nach § 77 SGB XI vorgelegt. Ergebnis: Das Vertragsverhältnis zwischen Pflegekassen und Einzelpersonen über die Versorgung von Pflegebedürftigen dürfte zu einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen. Mehr lesen