Bestattungsvorsorge: Schutz vor dem Zugriff der Sozialhilfe

RA Thorsten Siefarth - LogoWer für seine Bestattung vorsorgen will, der muss besondere Vorkehrungen. Denn: Wenn man gleichzeitig Leistungen der Sozialhilfe wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt, dann kann die Sozialhilfe auf die Vorsorge zugreifen. Grund hierfür sind die Regelungen zur Vermögensanrechnung. Welche Möglichkeiten dennoch für eine Bestattungsvorsorge bestehen, auf die der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann, das zeigt ein Informationsblatt der Organisation „Lebenshilfe“.

Sozialamt muss Fahrt zum Zahnarzt zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Sozialgericht Regensburg einem Heimbewohner Recht gegeben (3.4.2014, Az. S 16 SO 4/14 ER). Dieser musste bei einem Zahnarzt ambulant behandelt werden. Ein zahnärztlicher Hausbesuch war nicht möglich. Für die Fahrkosten zum Zahnarzt kommt die Krankenversicherung nicht auf. Auch die Pflegeeinrichtung musste den Transport nicht übernehmen. Weil also kein anderer Kostenträger zur Verfügung stand, konnte der Heimbewohner vom Sozialamt verlangen, dass dieses die Kosten für den Transport übernimmt. Der Träger der Sozialhilfe ist über eine Erhöhung des Regelsatzes nach § 27b Abs. 2 S. 2 SGB XII zur Kostentragung verpflichtet.

Sozialhilfeträger muss Hausnotruf bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kosten für einen behinderungsbedingt notwendigen Hausnotruf sind vom zuständigen Sozialhilfeträger vollständig zu erstatten. Eine Begrenzung der Kostenübernahme auf einen Teil der Hausnotruf-Kosten, eine „Grundgebühr“, ist nicht zulässig. Dies hat das Sozialgericht Wiesbaden in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen

Sozialamt darf Wohngruppenzuschlag nicht auf Sozialhilfe anrechnen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialamt hatte einer Frau Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege“ bewilligt. Allerdings zog das Amt bei der Berechnung 200 Euro ab. Dieser Betrag wurden von der Pflegekasse an die Frau als Wohngruppenzuschlag bezahlt. In einer vorläufigen Entscheidung hat das Sozialgericht Berlin die Anrechnung untersagt (Beschluss 26.5.2014, Az. S 212 SO 850/14 ER). Begründung: Die Hilfe zur Pflege und der Wohngruppenzuschlag haben unterschiedliche Zwecke. Deswegen darf der Zuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

Pflegeheimbewohnerin muss Geschenk nicht von Tochter herausklagen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bewohnerin eines Pflegeheims hatte ihrer Tochter ein größeres Geschenk gemacht. Später konnte sie nicht mehr die Pflegekosten für das Heim bezahlen. Dennoch: Sie muss Geschenkte nicht von ihrer Tochter herausklagen. Dieses Urteil hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden. Mehr lesen