In seiner Sitzung am 13. Mai forderte der Bundesrat eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters. Bislang werden die Daten dezentral erfasst. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Daten im zentralen Transplantationsregister zusammenzuführen. Personenbezogene Daten sollten nach Ansicht des Bundesrats dabei auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt werden dürfen. Die Länderkammer sieht ansonsten die Gefahr, dass diese Personengruppen nur fragmentarisch im Register erfasst würden.
Gesundheitsrecht
Cannabis wird rezept- und erstattungsfähig
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der Cannabis rezept- und erstattungsfähig macht. Damit können Patienten, für die es keine therapeutische Alternative gibt, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll als staatliche Cannabisagentur fungieren und den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken organisieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden. Das neue Gesetz bedeutet auch: Für Schwerkranke sollen zukünftig die Kassen die Kosten für den medizinalen Cannabis übernehmen. Und: Durch Begleitforschung soll dessen medizinischer Nutzen erfasst werden.
Höchstrichterlich genehmigt: Mann darf Hanf im Badezimmer anbauen!
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Hanf erteilen muss (Urteil vom 6.4.2016, Az. BVerwG 3 C 10.14). Der 52 Jahre alte Mann leidet seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis. Eine Therapiealternative gibt es nicht. Zwar besitzt der Mann eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke zu erwerben. Es entstehen jedoch Kosten in Höhe von 1500 Euro, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Also baut der Mann Cannabis in seinem Badezimmer an. Die Richter aus Leipzig haben das BfArM nun verpflichtet, dies ausnahmsweise zu genehmigen.
Organspende: Kabinett beschließt Einführung eines Transplantationsregisters
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Mehr als 10.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Doch es wurde viel Vertrauen in die Organtransplantation zerstört, deswegen ging die Zahl der Spender zurück. Bundesgesundheitsminister Gröhe will dem entgegenwirken. Mit dem Transplantationsregister soll eine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mehr lesen
Neues Gesetz soll Transplantationsregister regeln
Noch in dieser Legislaturperiode sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Transplantationsregisters geschaffen werden. In dem bundesweiten Register sollen künftig alle relevanten Daten zum Thema Transplantation zusammengeführt werden. Unterdessen wurde bekannt, dass es 2014 nochmals weniger Organspender gab (minus 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). In den ersten drei Quartalen 2015 war allerdings wieder ein ansteigender Trend zu beobachten. Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft wird der Organspendeskandal vom Sommer 2012 angesehen. Damals waren an mehreren Kliniken in Deutschland Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen.
Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) gibt ständig neue Infoblätter heraus. Ganz aktuell gibt es eines zu rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung. Es wendet sich vor allem an Patienten. Daneben werden seit Dezember auch Infos zur Stomaversorgung, zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus und zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln angeboten. Sämtliche BVMed-Patienteninformationen sind unter www.bvmed.de/infokarten abrufbar. Interessant in diesem Zusammenhang: Laut Medienberichten hat die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des BVMed in Berlin angekündigt, die Koalition wolle die Versorgung mit Hilfsmitteln im Frühjahr neu regeln.