Überwachung übertragbarer Krankheiten soll verbessert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoUm die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland weiter zu verbessern, soll ein elektronisches Melde- und Informationssystem geschaffen werden. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB) im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Februar 2017 ergab einige Zustimmung. Kritisiert wurden allerdings die höheren Kosten und der Verwaltungsaufwand. In dem Gesetz sind zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen vorgesehen. Auf diese Weise sollen mehr Informationen zu Übertragungswegen gesammelt werden. In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften soll außerdem die Krätze (Skabies) meldepflichtig werden.

Neuerungen im Medizinprodukterecht betreffen auch Pflegeunternehmen!

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem Pflegestärkungsgesetz III wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in wesentlichen Teilen neu gefasst. Sie gilt seit 1. Januar 2017. In der Verordnung ist der Begriff des Betreibers erstmals geregelt. Außerdem: Pflegeunternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen zukünftig einen Medizinproduktebeauftragten bestimmen. Schließlich muss für komplizierte Medizinprodukte ein Medizinproduktebuch geführt werden. Das dürfte in der Altenpflege vor allem auf Beatmungsgeräte zutreffen.

Neuregelung zur Organspende tritt zum 1. November in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoIn Deutschland wird ein Transplantationsregister eingerichtet, das erstmals alle relevanten Daten bei Organspenden zusammenführen soll – bis hin zur Nachbetreuung. Derzeit werden die Informationen noch dezentral erhoben. Die Neuregelung soll mehr Patientensicherheit und mehr Transparenz bringen. Auch auf den Datenschutz will der Gesetzgeber achten. Zum Beispiel dürfen Daten von lebenden Organspendern sowie Organempfängern nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung übermittelt werden. Das Gesetz tritt zum 1. November in Kraft. Mehr Infos zur Organspende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Heftig umstritten: Bundestag diskutiert über Studien mit Demenzkranken

RA Thorsten Siefarth - LogoBei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses ging es um eine sehr strittige Frage: Sollen Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken) auch dann zulässig sein, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also keine Vorteile bringen? Das ist bislang in Deutschland verboten und soll nach dem Willen der Bundesregierung mit einer gesetzlichen Änderung künftig erlaubt werden. Wer die einzelnen Argument nachlesen will, der kann das hier tun.