Bundestagswahl: Auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung dürfen wählen!

Allein wegen Pflegebedürftigkeit oder wegen einer Behinderung darf niemand von den Wahlen ausgeschlossen werden. Noch vor kurzem galt: Wer unter Vollbetreuung stand, der hatte kein Wahlrecht. Die entsprechende Regelung wurde 2019 jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Nun darf also auch diese Personengruppe wählen. Die praktische Umsetzung, z.B. in einer Pflegeeinrichtung, ist jedoch immer wieder schwierig. Ein Beitrag der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hilft.

Corona-Sonderregeln werden verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Es geht um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Beratungen bei der der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), das Entlassmanagement in Krankenhäusern, Krankentransporte sowie um erleichterte Vorgaben für ärztliche Verordnungen. Mehr Details gibt es in der Pressemitteilung des G-BA.

Spareinlage für Enkel: Sozialamt darf darauf zugreifen, wenn Oma die Heimkosten nicht aufbringen kann

Eine Großmutter spart für ihre zwei Enkel auf einem Sparkonto monatlich jeweils 50 Euro. Weil sie die Kosten der Heimunterbringung nicht vollständig aufbringen kann, springt das Sozialamt ein. Doch dieses verlangt von den Enkeln die Rückzahlung des Ersparten. Zu Recht, hat das Oberlandesgericht Celle im letzten Jahr entschieden (13. Februar 2020, Az. 6 U 76/19). Das könnte zwar dann anders sein, wenn eine sittlich gebotene „Pflichtschenkung“ oder eine auf moralischer Verantwortung beruhende „Anstandsschenkung“ vorläge. Das sei z.B. bei anlassbezogenen Geschenken der Fall, etwa bei Geldgeschenken zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Hier spreche aber zum einen die vergleichsweise hohe Summe der jährlich geleisteten Beträge gegen ein Gelegenheitsgeschenk (die Großmutter bezieht nur 1.250 Euro Rente). Ebenso der Zweck der Zuwendungen. Es gehe um Kapitalaufbau. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle. Das Urteil ist hier im Volltext abrufbar.

Neuerscheinung: Arbeitsrecht in der Pflege

Buch: Arbeitsrecht in der Pflege

„Arbeitsrecht in der Pflege“ ist das kompakte Nachschlagewerk für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflege. Anschaulich und praxisnah ist es ideal geeignet für den pflegerischen Alltag.

Im Mittelpunkt: Ein Lexikonteil mit rund 400 Stichworten. Illustriert werden die Stichworte mit Beispielen aus der Pflege. Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen geben Sicherheit und helfen bei der praktischen Umsetzung.

Eine ausführliche Einführung erläutert die Grundzüge des Arbeitsrechts – garantiert ohne „Juristendeutsch“. Mit allen Aspekten, die gerade in der Pflege wichtig sind.

Das Nachschlagewerk ist hervorragend geeignet für Ausbildung und Studium und ein hilfreicher Begleiter in der Prüfungsvorbereitung.

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