Keine Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse

RA Thorsten Siefarth - LogoZwar gehört Inkontinenzmaterial bei Erwachsenen nicht zu den von vornherein von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossenen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen für Hilfsmittel ergebe sich aber kein Anspruch auf Beteiligung an den Entsorgungskosten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (15.3.2018, Az. B 3 KR 4/17 R) Der Gesetzeswortlaut spreche nur von der „Versorgung“ mit Hilfsmitteln, nicht aber auch von der „Entsorgung“, obwohl andere Nebenleistungen genannt werden. Die Rechtsprechung zu Nebenleistungen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (zum Beispiel Stromkosten für Elektro-Akku-Rollstühle, Versorgung von Blindenführhunden) ließe sich nicht auf den Fall der Entsorgung von Hilfsmitteln übertragen. Zudem seien die Kosten dafür (hier vom Kläger geltend gemacht: 60 Euro pro Jahr) nicht derart hoch, dass dem Gesetzgeber die Überschreitung seines weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraums anzulasten sei.

Aktualisierte Leitlinie zu Harninkontinenz: Toilettentraining besonders wichtig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Arbeitsgruppe Inkontinenz der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat Studien zur Harninkontinenz zusammengetragen, gesichtet und mit Blick auf die Anwendung auf ältere Patienten bewertet – und die Ergebnisse in einer aktualisierten Leitlinie zu Harninkontinenz veröffentlicht. Diese hat nun den S2e-Status der zertifizierenden Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erhalten. Damit ist offiziell bestätigt, dass eine systematische Evidenz-Recherche stattgefunden hat. Mehr lesen

Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet: Höhere Anforderungen an Inkontinenzprodukte

RA Thorsten Siefarth - LogoEs gibt bereits seit langem eklatante Mängel bei den Inkontinenzprodukten. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) damit begonnen, höhere Qualitätsanforderungen zu erarbeiten – und zwar sowohl für die Produkte als auch für die Serviceleistungen. Erst im Frühjahr 2015 wurde dies in Angriff genommen. Immerhin wurde dieser Prozess nun abgeschlossen. Die neuen Vorgaben im aktualisierten Hilfsmittelverzeichnis sind verbindlich. Mehr lesen