Pflege naher Angehöriger kann Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen

Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus kann die Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen. Das hat das Amtsgericht München in einem soeben veröffentlichten Urteil entschieden (9. Juni 2021, Az. 453 C 3432/21). Es komme nicht auf den konkreten aktuellen Gesundheitszustand der Angehörigen an. Bereits das fortgeschrittene Alter reiche aus. Hier ging es um Personen, die beide über 80 Jahre alt waren. Es sei notwendig, dass diesen zeitnah geholfen werden könne, so das Gericht. Mehr Infos enthält die Pressemitteilung des Gerichts.

Bewährungsstrafe für Abschiebung der Mutter ins Pflegeheim

Wenn ältere Menschen gegen ihren Willen in ein Pflegeheim abgeschoben werden, so bleibt das häufig ohne Konsequenzen. Das Amtsgericht München hat nun jedoch den Sohn und die Schwiegertochter einer demenziell erkrankten Frau zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt (22. Juli 2021, Az. 820 Ls 275 Js 118454/20). Diese hatten die ältere Dame in ein Pflegeheim nach Tschechien abgeschoben. Die 92-Jährige war dort in einen extrem schlechten Zustand geraten: Verwahrlosung, Dekubitus und Hämatome. Sie musste von einer Verfahrenspflegerin und einer Betreuerin in einer Hauruckaktion befreit und nach Deutschland zurückgeholt werden. Sieben Monate hatte das Leiden der pflegebedürftigen Frau gedauert. Die Details ergeben sich aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts.

Verbrühung im Krankenbett: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

RA Thorsten Siefarth - LogoDas linke Bein des Patienten war gerade für ca. zehn Minuten in einem Gerät zur Massage fixiert. Da wollte er sich aus einer Thermoskanne heißes Wasser eingießen. Das ergoss sich dann aber teilweise über seine Hüfte und führte zu einer Verbrühung. Den Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der Klinik lehnte das Amtsgericht München jedoch ab (Urteil vom 30.1.2019, Az. 122 C 6558/18). Die Kanne war weder defekt noch glitschig. Der Mann hätte warten müssen, bis die nur 10 Minuten dauernde Fixierung im Bett beendet gewesen wäre.

Amtsgericht München: Klinikum muss Akte herausgeben

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Fall, bei dem die Witwe eines verstorbenen Mannes vom Klinikum Großhadern die Krankenakte herausverlangt hatte. Es bestand Verdacht auf Behandlungsfehler. Unter dubiosen Umständen weigerte sich das Krankenhaus: Nur Teile der Akte wurden übersandt, außerdem bestand der Verdacht, dass Dokumente im Nachhinein erstellt oder gar gefälscht worden sind. Das Amtsgericht München hat das Krankenhaus nun zur Herausgabe der vollständigen Akte verurteilt.