Amtsgericht München: Klinikum muss Akte herausgeben 14. August 201814. August 2018RA Thorsten Siefarth Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Fall, bei dem die Witwe eines verstorbenen Mannes vom Klinikum Großhadern die Krankenakte herausverlangt hatte. Es bestand Verdacht auf Behandlungsfehler. Unter dubiosen Umständen weigerte sich das Krankenhaus: Nur Teile der Akte wurden übersandt, außerdem bestand der Verdacht, dass Dokumente im Nachhinein erstellt oder gar gefälscht worden sind. Das Amtsgericht München hat das Krankenhaus nun zur Herausgabe der vollständigen Akte verurteilt. Das könnte Sie auch interessieren: Arzt muss Patientenakte komplett herausgeben Amtsgericht München will Reduzierung von Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen Urteil: Klinikum muss 88.000 Euro Bußgeld wegen nicht gewährter Pausen zahlen