Das bayerische Gesundheitsministerium informierte jetzt in einem Schreiben die Krankenhausträger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes in Kraft getretene Rahmenvereinbarung zur ambulanten Hospizarbeit. Nach den neuen Regelungen erhalten ambulante Hospizdienste nicht nur für die ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld einen Zuschuss durch die Krankenkassen, sondern künftig auch, wenn die ehrenamtliche Sterbebegleitung in Krankenhäusern erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhausträger den ambulanten Hospizdienst beauftragt haben. Mehr lesen
Rahmenvertrag
Neuer Rahmenvertrag in Hamburg soll mehr Pflegekräfte für Einrichtungen bringen!
Die Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag und neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 werden damit in der Hansestadt etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein. Damit soll erreicht werden, dass die mit der Pflegereform ab 2017 kommenden höheren Leistungen der Pflegekassen sich auch in einer besseren Personalsituation niederschlagen. Damit ist Hamburg Vorreiter und hat als erstes Bundesland einen entsprechenden Rahmenvertrag auf den Weg gebracht.