Historisch: Errichtungsausschuss für Pflegekammer berufen!

RA Thorsten Siefarth - LogoAls erstes norddeutsches Bundesland hat Schleswig-Holstein die Pflegekammer offiziell auf den Weg gebracht und den Mitgliedern des Errichtungsausschusses am Mittwoch die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Das meldet der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) Nordwest e.V. Insgesamt 26 Pflegende aus unterschiedlichen pflegefachlichen Arbeitsbereichen wurden in den Ausschuss berufen. Deren Aufgabe ist es nun, die erste Kammerwahl vorzubereiten und durchzuführen. Zunächst müssen dafür alle zukünftigen Mitglieder der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein erfasst werden. Der Errichtungsausschuss hat insgesamt 30 Monate Zeit.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminsterin bleibt bei „Pflegekammer light“

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der aktuellen Ausgabe Zeitschrift f&w (führen und wirtschaften im Krankenhaus) begründet Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU), warum sie bei ihrem Nein zur klassischen Pflegekammer bleibt. Die Ministerin: „Bei intensiven Gesprächen mit Befürwortern und Kritikern einer klassischen Pflegekammer, ist deutlich geworden, dass es eine Lösung, die allen Seiten zu 100 Prozent gerecht wird, nicht geben kann.“ Und weiter: „Mit unserem bayerischen Modell können wir die wessentlichen Vorteile einer klassischen Pflegekammer nutzen, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten.“ Das komplette Interview ist hier (auf Seite 7) nachzulesen.

Landtag Schleswig-Holstein beschließt Errichtung einer Pflegekammer

RA Thorsten Siefarth - LogoAls zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz bekommen nun auch Schleswig-Holsteins Kranken-, Kinder- und Altenpfleger eine eigene Interessenvertretung. Gegen den Protest der Opposition verabschiedeten SPD, Grüne und SSW in namentlicher Abstimmung am 15. Juli das notwendige Kammergesetz. Das neue Gesetz tritt noch im Juli in Kraft. Binnen der nächsten 30 Monate soll die erste Kammerwahl erfolgen. Ein Kompromissvorschlag von FDP und CDU, eine Kammer ohne Pflichtmitgliedschaft einzurichten, wurde bereits ein Jahr zuvor im Landtag abgelehnt.

Bayerisches Kabinett beschließt „Pflegekammer light“

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Pflegekräfte sollen eine Interessenvertretung ohne Zwangsbeiträge bekommen. Das Kabinett billigte am Dienstag das entsprechende Konzept von Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml. Kernpunkt ist die Schaffung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der einzelne Pflegekräfte und deren Berufsverbände freiwillig Mitglied werden können. Im Gegensatz zu einer klassischen Pflegekammer wird auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge verzichtet. Mehr lesen

In Bayern lehnen CSU und SPD eine Pflegekammer ab

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Dienstag letzter Woche haben die CSU und die SPD im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags einen Antrag der Freien Wähler abgelehnt. Darin wurde die Einrichtung einer Pflegekammer gefordert. Interessant ist dabei, dass sich zwei Abgeordnete der CSU dem Antrag angeschlossen hatten. Unter ihnen war Hermann Imhof, er ist der Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung. Auch die Grünen haben für den Antrag der Freien Wähler gestimmt.

Gesundheitsministerin Huml hatte schon vor längerem kundgetan, dass sie eine Kammer momentan für politisch nicht umsetzbar hält. Sie will stattdessen eine Interessenvertretung für Pflegende schaffen, die auch ohne Pflichtmitgliedschaft auskommt.

Berlin: Knapp 60 Prozent für eine Pflegekammer!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine deutliche Mehrheit der Pflegekräfte in Berlin befürwortet die Gründung einer Pflegekammer. Dies zeigt die aktuelle Studie zur „Akzeptanz einer Pflegekammer“, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales initiiert wurde. Insgesamt 58,8 Prozent der Befragten sprachen sich für die Gründung einer Pflegekammer aus. Nur 17,1 Prozent waren dagegen. Die größte Zustimmung gab es in der Berufsgruppe der Krankenpflege mit 62,2 Prozent, gefolgt von der Berufsgruppe der Kinderkrankenpflege mit 52,1 Prozent und der Altenpflege mit 49,8 Prozent.

Die Studie wird allerdings auch kritisiert. So seien die Pflegehilfskräfte nicht befragt worden. Außerdem sei ein Teil der Befürworter nicht bereit, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Ein weiterer Teil wolle maximal fünf bis sieben Euro monatlich bezahlen. Deswegen erklärt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: „Eine rechnerische Mehrheit für die Kammer und den geplanten Zwangsbeitrag kommt nur zustande, wenn das Land Berlin den Pro-Kopf-Beitrag der Pflegekräfte garantiert bei unter 7 Euro einfriert und alle weiteren Kosten übernimmt“.

Die repräsentative Studie wurde von der Alice Salomon Hochschule Berlin unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Ingrid Kollack durchgeführt. Zwischen November 2014 und März 2015 wurden insgesamt 1.196 Menschen in den relevanten Berufsgruppen in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege befragt. Ziel war es, ein Meinungsbild der Beschäftigten in der Pflege zu bekommen und den Grad der Zustimmung oder Ablehnung gegenüber der Gründung einer Pflegekammer zu erheben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin hat die Studie mit rund 78.000 Euro gefördert.

Quelle: Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales vom 14.4.2015, Pressemitteilung des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 17.4.2015