Wie die Online-Ausgabe der ÄrzteZeitung berichtet, hat der Ministerrat in Bayern beschlossen, eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ auf den Weg zu bringen. Damit ist die Pflegekammer vom Tisch. Zukünftig soll es in Bayern eine Interessenvertretung für die Pflegeberufe geben, die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruht und ohne Pflichtbeiträge auskommt. Die neue Interessenvertretung soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Sie werde bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Auch die Qualität in der Pflege solle sie weiterentwickeln, bei der Fortbildung beteiligt sein und Aufsichtsfunktionen erhalten.
Pflegekammer
Rheinland-Pfalz: Verfassungsbeschwerde gegen Pflegekammer eingereicht
Wie die Allgemeine Zeitung aus Mainz am vergangenen Samstag berichtet hat, haben Pflegekräfte aus Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen die in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene Pflegekammer. Die Arbeitnehmer beschweren sich über die Zwangsmitgliedschaft und damit verbundene Gebühren. Sie sehen außerdem keinen Nutzen in der bundesweit bislang noch einmaligen Einrichtung. So brauche die Kammer zum Beispiel keine Ausbildungsverordnung mehr zu erstellen, diese gebe es schon.
Pflegekammer: Erstmals Beiträge festgelegt
Rheinland-Pfalz war Vorreiter für eine Pflegekammer. Nun ist es auch Vorreiter bei den Beiträgen. Die Vertreterversammlung der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer hat am 25. April eine Beitragsordnung beraten und beschlossen. Basis zur Berechnung des jeweiligen Beitrags zur Finanzierung der Pflegekammmer sind die Einkünfte der Mitglieder aus ihrer pflegerischen Arbeit. Insgesamt bestehen sieben Beitragsklassen. So reicht beispielsweise Beitragsklasse 4 von 1.500 bis hin zu 2.500 Euro (monatliches Einkommen). Dort eingruppierte Mitglieder zahlen 8,50 Euro monatlich, das sind 102 Euro jährlich.
Niedersächsicher Landtag: Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer eingebracht
Schleswig-Holstein ist nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland, das eine Pflegekammer gegründet hat. In anderen Bundesländern laufen Vorbereitungen, insbesondere Umfragen unter den Pflegenden. Eine solche Umfrage (pdf, 220 kB) hat auch in Niedersachsen stattgefunden. Danach sprechen sich zwar ungefähr zwei Drittel für die Installation einer Kammer aus, nur 42 Prozent der Befragten wollen aber eine Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht. Dennoch wurde gestern von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht. Seit Juli 2015 bereitet in Niedersachsen die Gründungskonferenz Pflegekammer die Arbeit des Errichtungsausschusses administrativ vor.
Bayerischer Sonderweg: Startschuss für Pflege-Interessenvertretung
In Bayern soll es nach dem Willen der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml keine Pflegekammer geben, sondern eine Pflege-Interessenvertretung, den sogenannten Pflegering. Am Donnerstag hat in München die erste Sitzung der Gründungskonferenz zur Errichtung dieses Gremiums stattgefunden. Huml will mit ihrem Konzept die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer nutzen, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Der „bayerische Weg“ soll Vorbild auch für andere Bundesländer sein. Einige sehen diesen Weg jedoch kritisch. Zum Beispiel der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Er befürchtet, dass vor allem Träger- und Arbeitgeberinteressen im Vordergrund stünden. Außerdem müssten alle Pflegefachpersonen Mitglied sein, nur dann hätte die Vertretung eine gewichtige Stimme. Mehr lesen
Erste Pflegekammer in Deutschland ist gewählt!
Die Rheinland-Pfälzer haben es geschafft. Dort ging deutschlandweit die erste Wahl zur Vertreterversammlung einer Landespflegekammer über die Bühne. Insgesamt standen auf 17 zugelassenen Listen 488 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Das vorläufige amtliche Endergebnis: Bei einer Wahlbeteiligung von 43,4 Prozent können alle 81 Plätze besetzt werden. Auf jede der zugelassenen Wahllisten entfällt wenigstens ein Sitz in der Vertreterversammlung. Mehr Infos, insbesondere welche Ergebnisse die Listen eingefahren haben, gibt es auf der Seite der Seite der Pflegekammer. Die Vertreterversammlung konstituiert sich am 25. Januar.