Bayerisches Kabinett beschließt neues Pflegegeld: 1000 Euro jährlich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung einige Entscheidungen zur Pflege getroffen. Danach soll es ein neues Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich für Pflegebedürftige geben. Gleichzeitig will die Bayerische Staatsregierung die Versorgungsangebote der Hospiz- und Palliativmedizin in Bayern verdoppeln. Außerdem wird ein neues Landesamt für Pflege eingerichtet. Ferner sollen 60 Millionen Euro an Investitionskostenförderung für jährlich 1.000 neue stationäre Pflegeplätze bereitgestellt werden. Und es wird ein 5 Millionen-Euro-Programm für 500 neue Kurzzeitpflege-Plätze aufgelegt.

Pflege in Spanien: Pflegegeld – ja! Pflegesachleistungen – nein!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin 73-jähriger Rentner lebt auf Dauer in Spanien und wollte vom Sozialgericht Düsseldorf festgestellt haben, dass er dort auch einen Anspruch auf Pflegesachleistungen hätte. Doch das Gericht hat abgewunken (gestern veröffentlichtes Urteil vom 16.7.2017, Az. S 5 P 281/13). Nach Auffassung des Sozialgerichts ist das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren, ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bzw. auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Der Hintergrund: Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen sowie die Qualitätskontrolle der Pflegedienste ist im Ausland nur beschränkt bis gar nicht möglich.

Muss Pflegegeld in die Unterhaltsberechnung einfließen?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Eltern leben getrennt. Die gemeinsamen elfjährigen Zwillinge sind bei der Mutter, die gemeinsame vierzehnjährige Tochter beim Vater. Die Tochter verlangt von der Mutter Unterhalt. Diese erhält von der Pflegeversicherung für einen der beiden Zwillinge, der pflegebedürftig ist, Pflegegeld im höchsten Pflegegrad 5. Strittig war nun, ob dieses Pflegegeld in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden muss. Nein, teilt das Oberlandesgericht Stuttgart aktuell mit (Urteil vom 3.8.2017, Az. 16 UF 118/17). Das ginge nur im Mangelfall. Die verschärfte Haftung greife hier jedoch nicht, da mit dem Vater ein gut verdienender Verwandter zur Verfügung stehe.

Unterbrechung der Pflege – und trotzdem weiterhin Pflegegeld?

RA Thorsten Siefarth - LogoWer die Pflege eines Familienangehörigen übernommen hat, der kann dafür nicht immer zur Verfügung stehen. Entweder man braucht mal eine Auszeit. Oder muss ins Krankenhaus. Oder der Pflegebedürftige selbst muss in stationäre Behandlung. Während dieser Unterbrechung stellt sich die Frage: Gibt es in dieser Zeit weiterhin das Pflegegeld? Der Internetauftritt Pflege-durch-Angehörige klärt darüber in einem aktuellen Beitrag auf!