Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung (Norbert Wallet) sperrt sich die CDU-Bundestagsfraktion gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU). Dieser will die Ausbildung zum Alten-, Kranken und Kinderkrankenpfleger zusammenfassen (generalistische Ausbildung). Eigentlich wollten die Mitglieder der Unionsfraktion bei einem für morgen angesetzten Treffen zu einer gemeinsamen Linie finden. Der Termin wurde aber mangels ausreichender Einigungsabsichten abgesagt. Die Koalitionsspitze der CDU favorisiert ein Konzept, das eher dem Vorschlag der Grünen ähnelt. Danach soll im Anschluss an eine gemeinsame zweijährige Ausbildung der drei bisherigen Berufsbilder eine einjährige Spezialisierung in den bisherigen Berufsbildern folgen.
Pflegeberufegesetz
Expertenanhörung im Bundestag: Viel Uneinigkeit über einheitliche Pflegeausbildung
Die von der Bundesregierung geplante Ausbildungsreform in den Pflegeberufen wird von vielen Fachleuten zwar grundsätzlich unterstützt. Auch die Einführung eines Pflegestudiums und die Abschaffung des Schulgeldes für die Pflegeausbildung werden an dem Gesetzentwurf positiv hervorgehoben. Die Zusammenführung der bisher drei getrennten Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung wird jedoch von Fachleuten auch kritisch beurteilt, wie eine öffentliche Expertenanhörung am Montag im Bundestag ergab. Mehr lesen
Auch Baden-Württemberg will generalistische Pflegeausbildung offenbar nicht
Wie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) mitteilt, stellt sich nun auch die neue baden-württembergische Landesregierung deutlich gegen die Generalistik auf. Im druckfrischen Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Koalition findet sich ein Vorschlag zur Reform der Pflegeausbildung, der sich deutlich von der Gesetzesinitiative auf Bundesebene unterscheidet. Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: Im Vertragstext „wird eine integrative bzw. modulare Ausbildung favorisiert, die im Gegensatz zur Generalistik die Möglichkeit der Spezialisierung offenlassen würde. Offensichtlich geht die baden-württembergische CDU damit auf Distanz zur Bundespartei.“ Auch aus Nordrhein-Westfalen ist bereits deutliche Kritik am Gesetzesvorhaben gekommen.
Wird neues Pflegeberufegesetz doch erst 2019 starten?
Wie der Internetdienst von Häusliche Pflege meldet, hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), angekündigt, dass sich der Start des Pflegeberufegesetzes voraussichtlich um ein Jahr verschieben wird. Bereits zuvor hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, das Pflegeberufegesetz auf Januar 2019 zu verschieben. Derzeit bereitet der Bundestag für den Gesetzentwurf die Expertenanhörung durch die Ausschüsse für Gesundheit, Familie und Bildung vor. Die Anhörung soll am 30. Mai stattfinden.
Neuordnung der Pflegeberufe: Kommt die Kinderkrankenpflege unter die Räder?
Am Montag ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages um die Kinderkrankenpflege. Die Petentin Monika Otte setzt sich mit ihrer Eingabe für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ein. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen“, nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind“ ihr nötiges Know-how erlangen. Mehr lesen
Geplantes Pflegeberufegesetz: Eckpunkte für Verordnung liegen vor
Immer wieder wurde bemängelt, dass man das geplante neue Pflegeberufegesetz nicht beurteilen könne, solange die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dazu nicht vorliege. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun die lange erwarteten Eckpunkte für eine solche Verordnung (pdf, 73 kB) vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium. Interessant ist unter anderem werden, dass in der Verordnung die Praxisstunden beim einstellenden Träger von bisher 2.500 Stunden um ca. die Hälfte auf 1.300 Stunden reduziert werden sollen.