Verzicht auf neue Therapie fällt Ärzten leichter als Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoThomas Müller weist in einem Beitrag auf Ärztezeitung online darauf hin, dass es im Rahmen der Sterbehilfe juristisch wenig bedeutsam ist, ob eine lebenserhaltende Maßnahme beendet oder gar nicht erst begonnen wird. Allerdings gebe es in der Praxis große Unsicherheiten. Sei die Entscheidung gefallen, lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, dann hätten viele Ärzte ein großes Problem damit, einmal begonnene Maßnahmen abzubrechen. Laut einer Untersuchung an der Charité Berlin aus dem Jahr 2012 seien vor allem die Beatmung, Intubation, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr weitgehend tabu. Leichter falle es Ärzten auf die Einleitung einer neuen Therapie zu verzichten.

Advance Care Planning: Die bessere Patientenverfügung?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Ärztezeitung online berichtet über eine neue Form für die klassische Patientenverfügung: das Advance Care Planning (ACP). Das neue Modell lässt sich als eine dynamisierte Form der Patientenverfügung verstehen. Dabei wird der Wille des (potenziellen) Patienten nicht nur punktuell festgeschrieben, sondern wiederholt und unter wechselnden Bedingungen erfragt. Dadurch soll die Selbstbestimmung besser ermittelt und umgesetzt werden. Nachteile sind unter anderem, dass die Berater mehr Zeit als sonst benötigen. Außerdem ist es gerade bei Demenzpatienten schwierig zu ermitteln, inwieweit sie ihre persönliche Zukunft gedanklich (noch) zu erfassen vermögen. Gelingt das ACP jedoch, so könnte dies mehr Sicherheit und Zufriedenheit für Patienten und Angehörige bewirken.