Am Lebensende: Patientenwille wird vielfach missachtet!

RA Thorsten Siefarth - LogoWird der Wille von Patienten am Lebensende wirklich respektiert? In vielen Fällen sei das nicht der Fall, so der Palliativmedizinier Dr. Thöns bei einer Veranstaltung am 25. Januar in Berlin. Er vermutet eine der Hauptursachen in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe und stellt fest: „Sterbende haben keinen Rechtsschutz“. Der humanistische Pressedienst (Thomas Hummitzsch) berichtet ausführlich über den Vortrag, der nachdenklich stimmen muss.

Schmerzensgeld, weil künstliche Ernährung nicht beendet wurde?

RA Thorsten Siefarth - LogoSo mancher hat Angst vor dem Abbruch der künstlichen Ernährung bei einem Angehörigen. Auch Ärzte scheuen davor zurück. Dabei kann es sich dann durchaus um Körperverletzung handeln. Wenn nämlich die Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten passiert. Über einen solchen Fall hat Ende November das Landgericht München I verhandelt. Mehr lesen

Bundesgerichtshof: Patientenverfügungen müssen konkret genug sein!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas war ein Paukenschlag am 6. Juli 2016: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte eine Unmenge an Patientenverfügungen unwirksam sein! Die Begründung des Gerichts in dem zugrundeliegenden Fall: Die Verfügung war zu wenig konkret. Doch was ist nun zu tun? Mehr lesen

Missachten Pflegedienste Patientenverfügungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoTagesschau.de (Jochen Taßler und Lutz Polanz, WDR) berichtet über einen Test durch das ARD-Magazin Monitor: Auf die fingierte Anfrage eines Redakteurs hin waren fünf von sechs Pflegediensten bereit, dessen Vater aufzunehmen und zu beatmen. Und fast alle gaben sogar Tipps, wie man die Patientenverfügung umgehen könne. Denn in dieser stand, dass er keinesfalls künstlich beatmet werden wollte, wenn er etwa ins Wachkoma fiele. Dies sei u.a. ein Ergebnis von Fehlanreizen, da die ambulante Pflege von Beatmungspatienten weitaus besser vergütet werde als die stationäre Pflege. Den ganzen Bericht können Sie hier nachlesen.