Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) teilt mit, dass im ersten Quartal 2017 31 Prozent mehr Aufträge zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit als im Vorjahreszeitraum erteilt wurden. Das sei im erwarteten Rahmen. Trotz zusätzlichen Personals müssten sich Antragsteller auf eine Bearbeitungsdauer von aktuell bis acht Wochen einstellen. Für Eilfälle und dringende Fälle gelten aber weiterhin Fristen. Auch bei Erstanträgen für eine Heimpflege oder eine Pflege durch einen ambulanten Dienst werde die 25-Arbeitstagefrist erfüllt, so der MDK Bayern. Dieser rät den Versicherten, in ihrem Antrag auf die gewünschte Leistungsart hinzuweisen, um so eine möglichst schnelle Bearbeitung sicherzustellen.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Prüfergebnisse des MDK werden freigegeben
Am Freitag wurde vom Bundesrat das Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Darin ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Bislang sind die Ergebnisse auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet.
MDK prüft Pflegeunternehmen nicht auf strafrechtliche Verfehlungen
Fünf ungeklärte Todesfälle gab es in einem Pflegeheim im Landkreis Haßberge (Unterfranken). Vor drei Wochen wurden Geschäftsführerin und Pflegedienstleiter des Heims unter dem Verdacht des Totschlags festgenommen. Seitdem mehrt sich die Kritik am Vorgehen der Behörden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat sich die die oberste Ärztin des Bereichs Pflege beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bayern, Ottilie Randzio, am Freitag in Würzburg verteidigt. Zwar habe es seit einigen Jahren manifeste Mängel in der Pflegeeinrichtung gegeben, vom gesetzlichen Prüfauftrag her sei es dem MDK aber nicht möglich, strafrechtlichen Verfehlungen zu prüfen.
Medizinischer Dienst: Erklärfilm zur neuen Pflegebegutachtung
Im einem neuen Erklärfilm erfahren Pflegebedürftige und Angehörige, was sie ab Januar 2017 bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erwarten wird. Durch konkrete Beispiele zeigt der Film in nur drei Minuten, welche Änderungen durch das neue Begutachtungsverfahren eintreten werden und erklärt die Übergangsregelungen von den bisherigen drei Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade. Der Erklärfilm ist auf dem gemeinsamen Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung zu sehen.
Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste informieren mit neuem Webportal
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem Portal www.pflegebegutachtung.de will der MDK Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt mit vielen Infos rund um die Neuerungen versorgen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Begutachtung
Zum 1. Januar 2017 greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein weiterentwickeltes Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses wird in einer aktuellen Fachinformation des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Die Broschüre richtet sich an das Fachpublikum und kann hier (pdf, 1 MB) heruntergeladen werden. Printexemplare stehen ab August 2016 zur Verfügung.