MDK prüft sich selbst – und legt jetzt Bericht vor

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Medizinischen Dienste überprüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Damit die Qualitätsprüfungen standardisiert und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und beim PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Erfahrene Prüfer begleiten als Auditoren die Prüfer eines anderen Medizinischen Dienstes bei einer Qualitätsprüfung und blicken ihnen über die Schulter. Gleichzeitig bewerten die Auditoren parallel die Versorgungsqualität in der Pflegeeinrichtung. In 95 Prozent dieser Audits stimmen die Ergebnisse von Prüfer und Auditor überein.

Wer mehr erfahren will, der kann sich den Ergebnisbericht 2014 (pdf) sowie das Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2015 (pdf) anschauen.

Datenschutzbericht: Kassen erheben zu viele Daten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesdatenschutzbeauftragte hat vor wenigen Tagen ihren 25. Tätigkeitsbericht (pdf) vorgelegt. Ein Thema ist „der Trend der ganzheitlichen Betreuung durch die Krankenkasse“. Das Problem: Die Kassen erheben bei ihrem Fallmanagement sehr sensible personenbezogene Daten – die sie letztlich aber nicht benötigen. Dies bedeute, so heißt es in dem Tätigkeitsbericht, einen weiteren Schritt in Richtung „gläserner Patient/Versicherter“. Problematisch sei auch, dass das Fallmanagement der Krankenkassen keine gesetzliche Grundlage hat.

Nachfolgend ein Beispiel: Eine Kasse schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Da sie selbst keine Entscheidung über eine Sachleistung treffen kann (z.B. darüber, ob ein elektrischer Rollstuhl erforderlich ist) beauftragt sie den MDK mit einer Begutachtung . Mehr lesen

Kasse schlampt bei Info an Versicherten: Deswegen muss sie leisten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine schöne Vorschrift ist für gesetzlich Krankenversicherte der § 13 Abs. 3a SGB V. Darin steht, dass die Kasse innerhalb bestimmter Fristen über Anträge der Versicherten entscheiden muss. Ist ihr das nicht möglich, dann hat sie den Versicherten zu benachrichtigen. Unterlässt sie diese Formalie, so gilt der Antrag als genehmigt! Das Sozialgericht Nürnberg hat nun in einem Fall entschieden, dass die Genehmigung selbst dann gilt, wenn zwar eine Benachrichtigung des Versicherten erfolgt, diese aber mangelhaft ist. Mehr lesen

Nur der MDK darf Versicherte zu Hilfsmitteln beraten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Krankenkassen dürfen überprüfen, ob ein vom Versicherten beantragtes Hilfsmittel, z. B. ein spezieller Rollstuhl, erforderlich ist. Dazu wird meist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet. Er berät die Versicherten auch zum Einsatz von Hilfsmitteln. In der Vergangenheit hat die eine oder andere Kasse allerdings externe Berater eingesetzt. Das ist jedoch u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Das hat vor einiger Zeit bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte erläutert. Nun wird dies ebenso durch ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes bestätigt (bzw. in dessen Tätigkeitsbericht 2014 (pdf), S. 26). Im Übrigen fehle es danach auch an einer Rechtsgrundlage. Versicherte müssen sich nicht auf externe Hilfsmittelberater einlassen.

Bundesgesundheitsminister will Einfluss der Kassen auf den MDK einschränken

RA Thorsten Siefarth - LogoDie ARD hat gestern eine Sonderreportage des Politikmagazins „Report Mainz“ ausgestrahlt. Dabei ging es um den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Darin wurde dem MDK vorgeworfen, er erstelle einige Gutachten fehlerhaft. Auch würden zu viele Gutachten „nach Aktenlage“ erstellt. Dies wurde darauf zurückgeführt, dass der MDK zu stark von den Kranken- und Pflegekassen beeinflusst würde. In der Sendung äußerte sich auch Bundesgesundheitsminister Gröhe, der ankündigte, den Einfluss der Krankenkassen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste einzudämmen. Gröhe lasse laut „Report Mainz“ derzeit prüfen, „ob wir entweder zu einer Begrenzung der Zahl der Hauptamtlichen aus Krankenkassen in diesen Gremien kommen oder gar zu einer Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit einer entsprechenden hauptamtlichen Tätigkeit“.

Pflegebegutachtung: MDK untersucht sich selbst – und lobt sich selbst!

RA Thorsten Siefarth - Logo86 Prozent der Pflegebedürftigen sind mit der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das zeigt die Auswertung von mehr als 5.500 Fragebogen, mit denen die MDK seit Januar Pflegebedürftige und Angehörige fragen, wie sie die Pflegebegutachtung des MDK bewerten. Versicherte wünschen sich aber auch Veränderungen. Dies betrifft vor allem die Beratung, ein noch stärkeres Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation und mehr Zeit für die Begutachtung. Von nun an soll es jedes Jahr eine repräsentative Umfrage geben.