Zwangsbehandlungen auch außerhalb von geschlossenen Einrichtungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 12.11.2015 fand die Herbstkonferenz der Justizminister der Länder in Berlin statt. Dabei stand auch die Zwangsbehandlung auf der Tagesordnung (TOP I.10). Die Justizminister stellen zunächst fest, dass die geltende Rechtslage, wonach eine Einwilligung des Betreuers in die notwendige medizinische Zwangsbehandlung eines Betreuten nur dann genehmigt werden kann, wenn der Betreute sich in einer geschlossenen Unterbringung befindet. Dies führe in verschiedenen Fallgestaltungen zu erheblichen Unzuträglichkeiten für den Betreuten und auch zu Rechtsunsicherheiten bei den damit befassten Gerichten. Deswegen bitten die Justizminister das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Prüfung, ob und inwieweit eine Rechtsgrundlage für eine ärztliche Zwangsbehandlung außerhalb einer geschlossenen Unterbringung geschaffen werden muss. Zumindest in bestimmten Fallgestaltungen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Kann man in Vorsorgevollmacht auf gerichtliche Kontrolle verzichten?

RA Thorsten Siefarth - LogoEs kommt nicht häufig vor, dass das Bundesverfassungsgericht über Rechtsfragen aus dem Pflegerecht entscheidet. Nun allerdings ist es geschehen. Es ging um eine ältere Dame, die in ihrer Vorsorgevollmacht verfügt hatte, dass ihr Sohn befugt sein sollte, über freiheitsentziehende Maßnahmen ohne Einschaltung des Betreuungsgerichtes zu entscheiden. Doch ein Gericht schaltete sich ein. Das Tätigwerden des Gerichts sei aber ein Eingriff in ihre Freiheiten, argumentierten Mutter und Sohn. Und zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Mehr lesen