Der Gesetzgeber honoriert unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeleistungen auch bei der Erbschafsteuer. Er stellt die Erben um bis zu 20.000 EUR von der Erbschafsteuer frei. Voraussetzung ist u.a., dass der Erwerber den Erblasser unentgeltlich oder gegen zu geringes (also unzureichendes) Entgelt pflegt. Oder ihm Unterhalt gewährt. Die Finanzverwaltung ist allerdings häufig der Auffassung, dass nur Erben einen Anspruch auf den Pflegefreibetrag haben. Nicht aber z.B. nahe Angehörige, die ein Vermächtnis erhalten. Dass dem aber nicht so ist, zeigt Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht in diesem Beitrag.
Erbe
Pflegekraft wollte erben: Doch Testament war nicht lesbar!
Eine Pflegekraft hatte beruflich und privat Kontakt zu einer älteren Dame, die im Jahr 2012 verstarb. Die Pflegerin reichte im Rahmen des Nachlassverfahrens bei Gericht ein Schreiben ein, das die Erblasserin zwei Monate vor ihrem Tod gefertigt haben sollte. Sie gab an, dass sie dieses Schreiben von einer anderen Pflegekraft der Verstorbenen erhalten habe und dass in dem Schreiben stehe, dass ihr die Verstorbene alles vermache. Das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht sah dieses Schreiben jedoch nicht als ein wirksames Testament an. Mehr lesen
Geschenke annehmen verboten: Auch im ambulanten Pflegedienst?
Weithin bekannt ist, dass es die Heimgesetze der Bundesländer den Mitarbeitern der stationären Pflegeeinrichtungen grds. verbieten, Geschenke anzunehmen. Wie sieht es aber in ambulanten Pflegediensten aus? Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu entscheiden. Es ging um die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes, die in einem Erbvertrag als Erbin eingesetzt worden war. Mehr lesen
Urteil: Nach Tod bezahlte Rente muss nicht zurückbezahlt werden
Es geht – zugegeben – um einen Sonderfall: Ein Rentenbezieher ist verstorben. Die Rente wird dennoch für einen weiteren Monat überwiesen. Ein Unbekannter hebt nun die Rente an einem Bankautomaten vom Konto des Verstorbenen ab. Mehr lesen