Die Deutsche Alzheimergesellschaft hat ein neues Informationsblatt (pdf) zur gesetzlichen Pflegeversicherung veröffentlicht. Darin werden insbesondere die Leistungen angesprochen, die für demenziell Erkrankte infrage kommen.
Demenz
Selfies mit Demenzpatienten: Fünf Pflegekräfte sind ihren Job los!
Wie die „ÄrzteZeitung“ berichtet hat das Uniklinikum Aachen fünf Pflegekräften den Job gekündigt. Grund dafür: Sie hatten Selfies und auch Videosequenzen von Demenzpatienten ins Netz gestellt. Teils hatten sie die Patienten geschminkt. Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren ermittle auch die Staatsanwaltschaft, so die „ÄrzteZeitung“.
Heute ist der 150. Geburtstag von Alois Alzheimer
Alois Alzheimer war ein deutscher Psychiater und Neuropathologe. Er beschrieb als erster eine Demenzerkrankung, die nach ihm benannt wurde: die Alzheimersche Krankheit. Der am 14. Juni 1864 in Marktbreit in Unterfranken geborene Alois Alzheimer wäre heute 150. Jahre alt geworden. Wer mehr über diesen Mann erfahren will: Ein interessanter Artikel in der Ärztezeitung gibt Auskunft. Und natürlich Wikipedia.
Auch demenziell Erkrankte dürfen wählen!
Am Sonntag ist Europawahl. An dieser dürfen auch demenziell Erkrankte teilnehmen. Das deutsche Recht kennt grundsätzlich keinen Ausschluss des Wahlrechts für den Fall, dass jemand geistig abbaut. Denn es wäre schwer, eine Grenze zu ziehen. Allerdings verliert man sein Wahlrecht, wenn man als Betreuter unter Totalbetreuung steht, d. h. wenn für alle Aufgabenkreise eine Betreuung angeordnet wurde (§ 13 Nr. 2 BWahlG). Einen Diskussionsbeitrag zu diesem Thema gibt es in der FAZ.
Mehr Leistungen für Demenzkranke – Begutachtungsrichtlinie in Kraft
Seit dem 1. Juli können Menschen mit Demenz höhere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen. Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“ (PEA-Richtlinie). Mehr lesen