Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Es geht um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Beratungen bei der der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), das Entlassmanagement in Krankenhäusern, Krankentransporte sowie um erleichterte Vorgaben für ärztliche Verordnungen. Mehr Details gibt es in der Pressemitteilung des G-BA.
Corona
Corona-Schutzimpfung: 83-jähriges Ehepaar hat keinen Anspruch auf Bevorzugung gegenüber Heimbewohnern
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 22. Januar 2021 die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt (Az. 13 B 58/21). Das Ehepaar hatten eine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beansprucht. Ihr Argument: Sie gehörten aufgrund ihres Alters zu der Gruppe von Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes mit höchster Priorität einen Anspruch auf Impfung hätten. Es sei daher rechtswidrig, dass in der Stadt Essen zunächst vor allem Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime, auch wenn diese das achtzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, geimpft würden.
Das Gericht entscheidet jedoch: Die Priorisierung zugunsten der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sei nicht zu beanstanden. Die Coronavirus-Impfverordnung sehe ausdrücklich vor, dass innerhalb der Gruppe der Über-80-Jährigen auf Grundlage infektiologischer Erkenntnisse bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden könnten. Danach habe die Landesregierung darauf abstellen dürfen, dass die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen typischerweise ein höheres Expositionsrisiko hätten. Denn sie seien im Alltag auf eine Vielzahl von Kontakten als notwendige Hilfestellungen angewiesen. Außerdem könnten sie sich nicht auf den selbstgewählten Kontakt zu Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen beschränken.
Corona-Sonderregeln für ärztliche verordnete Leistungen bis 31. März 2021 verlängert
Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Die Sonderregeln betreffen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben. Einen Überblick über sämtliche verlängerten Sonderregeln liefert der G-BA hier.
Urteil: Pflegeheime dürfen Besuch ohne negativen Schnelltest verweigern
Ein Pflegeheim im nordrhein-westfälischen Würselen schrieb seinen Besuchern einen Corona-Schnelltest vor. Das verweigerte ein Besucher, wollte aber trotzdem die Einrichtung betreten. Die Leitung hat das hingegen verweigert. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Aachen am 23. Dezember 2020 entschieden hat. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.