Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Damit sollen vor allem die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Etliche Verbände lehnen die Generalistik jedoch grundlegend ab. Mehr lesen
Bundeskabinett
Generalistik kommt womöglich sehr schnell!
Wie unterschiedliche Medien berichten soll das Pflegeberufegesetz noch in dieser Woche im Bundeskabinett beschlossen werden. Das wäre der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren und das Gesetz könnte damit im Bundestag behandelt werden. Die Novelle soll die Zusammenführung der bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege hin zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung regeln.
Können Sie sich ausweisen? Für Gesundheits- und Krankenpfleger geht das bald!
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Das Gesetz schafft die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Physiotherapeuten. Zudem wird ein Vorwarnmechanismus zwischen den europäischen Behörden eingerichtet. Mehr lesen
Kabinett verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt.
Kurz zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Gröhe noch Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingebaut. Unter anderem zur Stärkung pflegender Angehöriger. So soll für diese nunmehr dauerhaft der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem soll die gesetzliche Pflegeversicherung für pflegende Angehörige – unter bestimmten Voraussetzungen – zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Mehr lesen