Streit im Heim? Neue Broschüre hilft bei außergerichtlicher Schlichtung!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit in einer Pflegeeinrichtung keine einvernehmliche Lösung gibt, dann können Pflegeheimbewohner vor Gericht ziehen. Das dauert womöglich aber lange und kostet Geld. Besser ist mitunter eine außergerichtliche Schlichtung. Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Das 26-seitige Heft kann kostenlos bestellt werden bei BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn, bestellungen@bagso.de, www.bagso.de.

Bei Pflegebedürftigkeit: Verbraucher sollten sich Zeit nehmen für die Pflegeverträge!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist in einem aktuellen Beitrag daraufhin, warum man sich für Pflegeverträge unbedingt Zeit nehmen sollte. Die Beschäftigung mit den mitunter sehr langen Dokumenten sei zwar nicht immer ganz einfach, aber dringend notwendig. Die BIVA gibt in zwei weiteren Beiträge Hilfestellungen: Ambulanter Pflegevertrag: Darauf sollten Sie achten bzw. Heimvertrag: Darauf sollten Sie achten.

Neue Wohn- und Versorgungsformen: Rechtliche Grauzone zum Nachteil der Bewohner?

RA Thorsten Siefarth - LogoUm ältere Menschen zu versorgen, haben sich in den letzten Jahren etliche neue Wohn- und Versorgungsformen etabliert. So nehmen insbesondere die sogenannten Senioren-Wohngemeinschaften zahlenmäßig zu. Rechtlich ist dabei interessant, ob diese dem Heimordnungsrecht der einzelnen Bundesländer unterfallen. Das bringt für die Wohngemeinschaften dann relativ strenge rechtliche Regelungen mit sich. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) wägt in einem aktuellen Beitrag das Für und Wider ab. Und beleuchtet dabei insbesondere die rechtlichen Grauzonen, die sich zum Nachteil der Bewohner auswirken können.

Injektionstätigkeit: Wer muss die Mehrkosten für Sicherheitsnadeln tragen?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebebetroffene Menschen (BIVA) weist auf folgendes Problem hin: Einerseits müssen Pflegekräfte bei Injektionstätigkeiten Sicherheitsnadeln und -lanzetten verweden. Andererseits übernehmen Kassen häufig nur die Kosten für die herkömmlichen einfachen Nadeln. Bleibt der Aufpreis nun beim Pflegebedürftigen hängen? Laut Auskunft des bayerischen Patientenbeauftragten, so die BIVA, sind die Pflegeeinrichtungen für die Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Sie müssen deswegen auch primär die Mehrkosten tragen. Für die Grundkosten muss der Pflegebedürftige, bzw. dessen Krankenversicherung oder die Sozialhilfe einstehen. Weitere Details verrät die BIVA hier.