14.828 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage. Mehr lesen
Behandlungsfehler
Arzt bei Kasse angestellt: Kein Recht des Patienten auf Akteneinsicht?
Beim Thema Akteneinsicht scheint es immer noch eine Kultur des Misstrauens gegenüber dem Antragsteller zu geben – selbst wenn dieser in seine „eigene“ Akte schauen will. So jüngst wieder geschehen: Es ging um ein Zahnarztzentrum im Schwäbischen, das – eine Besonderheit – von der AOK getragen wurde. Nun wollte der Patient in seine Patientenakte schauen, weil er einen Behandlungsfehler vermutete. Die AOK verweigerte dies. Sogar die ersten beiden Instanzen im Sozialgerichtsverfahren sprangen der Kasse bei. Erst das Bundessozialgericht half dem Patienten: Auch gegenüber Ärzten, die bei einer Kasse angestellt sind, haben Patienten ein Akteneinsichtsrecht (Urteil vom 8.9.2015, Az. B 1 KR 36/14 R). Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein …
Urteil: Hygienemangel, aber kein grober Behandlungsfehler
Es stellt einen Hygienemangel dar, wenn ein Krankenhauspfleger einen Abszess an der Hand einer Patientin eröffnet und dabei Handschuhe trägt, mit denen er zuvor die Türklinke des Krankenzimmers berührt hatte. Für den Hygienemangel ist das beklagte Krankenhauses jedoch nicht haftbar, wenn die Patientin nicht nachweisen kann, dass ihr durch den Mangel ein Gesundheitsschaden entstanden ist. Sie hatte behauptet, dass eine später festgestellte Infektion auf die Behandlung des Abszesses hätte zurückgeführt werden können. Der Patientin kommt auch keine Beweislastumkehr zugute, weil der infrage stehende Verstoß gegen den medizinischen Standard nicht als grob zu bewerten ist. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm am 17.8.2015 (im Moment noch nicht rechtskräftig) entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt (Az. 3 U 28/15).
Pflegekraft erhält wegen Behandlungsfehler 90.000 Euro Schmerzensgeld
Die Pflegekraft war in einem ambulanten Pflegedienst tätig. Da ein Darmverschluss zu spät erkannt und behandelt worden war, leidet sie seit einer Notoperation u.a. an einem Kurzdarmsyndrom sowie einer Osteoporose mit Wirbelbrüchen und an einer reaktiven Depression. Sie ist außerdem arbeitsunfähig und hat über 10 kg an Körpergewicht und mehrere Zentimeter an Körpergröße verloren. Das Oberlandesgericht Hamm sah dies ebenso und sprach der Frau in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil zwar nicht die begehrten 125.000 Euro, so doch 90.000 an Schmerzensgeld zu (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.11.2014, Az. 26 U 80/13). Mehr Infos enthält die Pressemitteilung des OLG Hamm (pdf).
Zahnarzt muss auf Behandlungsfehler hinweisen
Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.09.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Mehr lesen
Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor
Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten bei einem vermuteten Behandlungsfehler erstellt. Das sind gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler ist dagegen etwas gesunken. Das geht aus der aktuellen Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Mehr lesen