
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt. Tritt nach dieser Zeit eine neuerliche Erkrankung auf, ist durchaus auch ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung möglich. Allerdings muss die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung beendet sein – was ein Arbeitnehmer zu beweisen hat. Das hat Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch entschieden und damit die Klage einer Altenpflegerin abgewiesen. Mehr lesen
Der „Leitfaden Altenpflege“ ist gerade in sechster Auflage erschienen. Erstmals unter meiner Mitarbeit. Ich habe das Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen beigesteuert. In dem Buch finden Sie alles, was Sie in Theorie und Praxis für die ambulante, stationäre oder teilstationäre Altenpflege brauchen. Anschaulich, kompakt und absolut praxisnah werden alle wichtigen Aspekte zu Betreuung, Begleitung und Pflege des alten Menschen vermittelt.