Folgeerkrankung: Gericht weist Klage einer Pflegekraft auf Entgeltfortzahlung ab

Frau hält sich Hand vor Stirn und Brust

RA Thorsten Siefarth - LogoDer gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt. Tritt nach dieser Zeit eine neuerliche Erkrankung auf, ist durchaus auch ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung möglich. Allerdings muss die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung beendet sein – was ein Arbeitnehmer zu beweisen hat. Das hat Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch entschieden und damit die Klage einer Altenpflegerin abgewiesen. Mehr lesen