Sie schreiben:
Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es eine Regelung auf Landesebene für inhabergeführte Pflegedienste und die der Wohlfahrt. Es werden 1.350 Punkte (multipliziert mit dem jeweiligem Punktwert) von den Kassen bezahlt.
Würden sie mir das bitte einmal an einem Rechenbeispiel erklären? Ich kann weder mit dem Wert 1350 Punkte etwas anfangen, noch damit, dass ich einen jeweiligen(?) Punktwert damit multiplizieren soll.
Vielen Dank im Voraus
Vielen Dank für Ihre Frage! Diese kann ich wie folgt beantworten: Der Punktewert wird mit den Kassen für jeden Pflegedienst individuell ausgehandelt. Er ist quasi der Basiswert für die Vergütung. Hinzu kommt: In der Vergütungsvereinbarung zwischen Kassen und Pflegedienst ist zusätzlich für jede Maßnahme eine bestimmte Anzahl an Punkten hinterlegt. Daraus errechnet sich dann die Vergütung wie folgt: Punkteanzahl x Punktewert = Vergütung für die jeweilige Maßnahme. Das ergibt für einen Beratungseinsatz bei einem (beispielhaften) Punktewert von 0,04300 € folgende Vergütung: 1350 x 0,04300 € = 58,05 €.
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Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es eine Regelung auf Landesebene für inhabergeführte Pflegedienste und die der Wohlfahrt. Es werden 1.350 Punkte (multipliziert mit dem jeweiligem Punktwert) von den Kassen bezahlt.
Würden sie mir das bitte einmal an einem Rechenbeispiel erklären? Ich kann weder mit dem Wert 1350 Punkte etwas anfangen, noch damit, dass ich einen jeweiligen(?) Punktwert damit multiplizieren soll.
Vielen Dank im Voraus
Vielen Dank für Ihre Frage! Diese kann ich wie folgt beantworten: Der Punktewert wird mit den Kassen für jeden Pflegedienst individuell ausgehandelt. Er ist quasi der Basiswert für die Vergütung. Hinzu kommt: In der Vergütungsvereinbarung zwischen Kassen und Pflegedienst ist zusätzlich für jede Maßnahme eine bestimmte Anzahl an Punkten hinterlegt. Daraus errechnet sich dann die Vergütung wie folgt: Punkteanzahl x Punktewert = Vergütung für die jeweilige Maßnahme. Das ergibt für einen Beratungseinsatz bei einem (beispielhaften) Punktewert von 0,04300 € folgende Vergütung: 1350 x 0,04300 € = 58,05 €.