Der Nachrichtendienst Legal Tribune Online weist auf eine kürzlich bekannt gewordene Entscheidung des Finanzgerichts Hannover hin (Urteil v. 23.6.2015, Az. 13 K 225/14). Es ging um einen Mann, dessen Ehefrau demenziell erkrankt und deswegen in ein Heim umgezogen war. Das Finanzamt hat die Zusammenveranlagung der beiden abgelehnt. Mit der Begründung, der Ehemann lebe dauerhaft getrennt von seiner Frau und sei außerdem mit einer neuen Partnerin eine Lebensgemeinschaft eingegangen. Die Richter widersprachen den Finanzbeamten. Die Ehefrau war alleine wegen ihrer demenziellen Erkrankung in ein Heim umgezogen. Außerdem kümmere sich der Ehemann noch liebevoll um seine Frau. Ergebnis: Die Zusammenveranlagen hat weiterhin ihre Berechtigung.