Man kann wohl mittlerweile von der größten Mordserie in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik Deutschland sprechen. Der Krankenpfleger Niels H. wurde bereits wegen zweifachen Mordes, drei versuchter Morde sowie einer gefährlichen Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er vor Gericht bereits weitere Taten gestanden hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft. Wie verschiedene Medien berichten, gehen die Ermittlungsbehörden jetzt von 84 weiteren Tötungen aus, die Niels H. an der Oldenburger Klinik begangen haben soll. Man muss sich schon fragen, warum nicht früher eingeschritten wurde. Denn es lagen wohl schon früh Verdachtsmomente vor. Heribert Prantl nennt das in der Süddeutschen Zeitung ein „mörderisches Organisationsverschulden“.
Strafrecht
Erste Verfassungsbeschwerden gegen „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ abgelehnt
Dreizehn Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den neuen § 217 Strafgesetzbuch. Seit Dezember 2015 verbietet er die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Nun wurden die ersten zwei Beschwerden abgewiesen. Aber nur aus formalen Gründen: Die Klage einer Gruppe (überwiegend Mediziner) war den Richtern nicht ausreichend begründet. Einem Einzelkläger fehlte es an der direkten Betroffenheit (Beschluss vom 20.7.2017, Az. 2 BvR 2492/16, Beschluss vom 20.7.2017, Az. 2 BvR 2507/16).
Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten: Ermittlungen deuten auf Netzwerk hin
Nach mehreren Medienberichten liegt aktuell ein Abschlussbericht einer Sonderermittlungsgruppe von Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen vor. Darin seien 230 Pflegedienste ausgemacht worden, die Abrechnungsbetrug, Hinterziehung von Abgaben und Steuern sowie Geldwäsche betreiben. Es wird vermutet, dass diese Pflegedienste, wohl ausgehend von Berlin, über deutschlandweite Netzwerke organisiert sind. Es seien nicht nur die Betreiber der Pflegedienste, sondern auch Ärzte und Apotheken involviert.
Heimbewohnerin stirbt an den Folgen eines Sturzes – Pflegekraft angeklagt!
In einer Berliner Pflegeeinrichtung wollte eine 28-jährige Pflegekraft eine ältere, halbseitig gelähmte Dame vom Rollstuhl ins Bett transferieren. Doch die Dame rutschte der Pflegekraft weg, verletzte sich und verstarb später an den Folgen. Wie Ärztezeitung online berichtet, wurde die Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) angeklagt. In der Verhandlung ging es um die Frage, ob eine Dienstanweisung bestand, Pflegebedürftige immer nur zu zweit zu transferieren. Die gab es wohl erst nach dem Vorfall. Das Verfahren gegen die Pflegekraft wurde schließlich eingestellt. Mit der Auflage, 1000 Euro in sechs monatlichen Raten an die Berliner Tafel zu zahlen.
Fehler bei der Medikation: Krankenschwester zu Bewährungsstrafe verurteilt
Wie aerzteblatt.de berichtet, wurde gestern eine 25jährige Krankenschwester vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen fahrlässigen Totschlags zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Aufgrund eines Lesefehlers hatte die Pflegekraft ein falsches Medikament gegeben. Schlimmer noch: Sie hatte bereits Stunden vor der Medikamentengabe das Abgabeprotokoll ausgefüllt. Und damit einen wichtigen Kontrollmechanismus vereitelt.
Aufregung um Studie: Bundesweit rund 21.000 Patiententötungen?
Welt.de (Anette Dowideit) berichtet von einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Witten/Herdecke. 5000 Ärzte, Kranken- und Altenpfleger waren befragt worden, ob sie innerhalb der vergangenen zwölf Monaten Tötungen von Patienten vorgenommen oder beobachtet hätten. Beihilfe zum Suizid wurde ausdrücklich nicht erfasst. Rund drei Prozent der Ärzte, fünf Prozent der Altenpfleger und 1,5 Prozent der Krankenpfleger haben dies bejaht. Hochgerechnet ergibt dies 21.000 Tötungsfälle. Dazu zählen Mord und Totschlag, aber auch Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe). Die Studie ist heiß umstritten. Mehr dazu unter welt.de.