Ganz besonders sei aber zu beklagen, dass die Mitarbeiter der nachgeordneten Behörden, in Kenntnis der faktischen Rechtslosigkeit von Unternehmen im sozialen Bereich, diesen Umstand nutzen. So würde die Sachbearbeitung gar nicht oder nur schleppend vorgenommen. Dies sei, nach Auskunft von VDAB-Mitgliedern, stets verbunden mit dem mündlichen Hinweis, wenn man ein anderes Ergebnis wolle, könne man ja den Rechtsweg beschreiten oder die Schiedsstelle anrufen. „Diese Dreistigkeit müssen sich die Einrichtungen nicht länger gefallen lassen. Für die verantwortungsvolle Aufgabe professioneller Pflege sollten alle Kräfte im Land daran arbeiten, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Derzeit ist leider eher das Gegenteil der Fall“, so Biastoch. Mehr lesen
Sozialrecht
Bundessozialgericht stärkt Rechte der Pflegedienste gegenüber Sozialhilfeträgern
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Pflegediensten gegenüber Sozialhilfeträgern gestärkt. Denn auch nach dem Tod des Hilfeempfängers hat der Pflegedienst einen Anspruch auf Vergütung für die von ihm geleistete Versorgung gegenüber dem Sozialhilfeträger, soweit für die erbrachten Leistungen eine Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger ausgesprochen wurde. Viele Pflegedienste mussten erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, weil der Sozialhilfeträger sich nach dem Tod des Bedürftigen als formal nicht mehr zuständig erklärte und die Zahlung verweigerte. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin.
Bayern: Neuregelung zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
Die Novellierung von Teil 5 – 8 der Ausführungsführungsverordnung der Sozialgesetze (AVSG) ist verabschiedet worden und am 12.8.2014 im Bayerischen Gesetzblatt veröffentlich worden. In diesen Teilen sind neu geregelt: Die Anerkennung und Förderung von Niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (gem. § 45 c SGB XI), die Förderung von Angeboten ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe (gem. § 45 d SGB XI) sowie Modellprojekte nach § 45 c SGB XI. Die Freie Wohlfahrtspflege in Bayern hat schon früher eine Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote gegründet. Auf deren Internetseite informiert sie hier über die Neuerungen.
Urteil: Schwerbehinderteneigenschaft kann auch rückwirkend anerkannt werden
Ein Mensch mit einer Behinderung kann auch im Nachhinein verlangen, dass ein höherer Grad der Behinderung (GdB) anerkannt wird. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 10.09.2014, Az. L 3 SB 235/13). Allerdings muss der Anspruchsteller ein besonderes Interesse nachweisen können. Das lag hier im Hinblick auf einen Nachteilsausgleich wegen möglicher Steuererstattung vor. Außerdem rechtfertigten die medizinischen Befunde die rückwirkende Feststellung.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Inkontinenzkissen statt Pflegekraft!
Die britische Klägerin, in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt, kann weder zur Toilette gehen noch einen Toilettensitz besteigen. Deswegen wurde sie früher von einer Pflegekraft unterstützt. Diese Leistung wurde aber von den britischen Sozialbehörden widerrufen. Statt der Pflegekraft gab es nunmehr nur noch ein Inkontinenzkissen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dies gebilligt (Az. 4241/12). Der Staat habe einen weiten Spielraum bei der Verteilung der Mittel. Weil die Klägerin ein Inkontinenzkissen verwenden muss, obwohl sie gar nicht inkontinent ist, sei sie zwar in ihrem Privatleben betroffen. Die bedauerliche Situation („distressing situation“) müsse von der Klägerin aber hingenommen werden.