Bewohnerzimmer im Pflegeheim: Verfassungsbeschwerde soll Hausrecht klären

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Tochter einer Heimbewohnerin möchte bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen dabei sein. Das hat die Pflegeeinrichtung jedoch untersagt. Die Tochter, die auch Betreuerin für ihre Mutter ist, hat deswegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie ist der Auffassung, dass bei einer ambulanten Versorgung zu Hause auch niemand auf die Idee käme, den für den Pflegebedürftigen Handelnden während der Pflege aus dem Zimmer zu schicken. Unterstützt wird die Tochter von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Die Organisation berichtet auf ihrer Internetseite ausführlich über den Hintergrund.

Was tun nach Zwischenfällen oder Behandlungsfehlern? Neuer Patienten-Ratgeber hilft!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Aktionsbündnis Patientensicherheit hat einen neuen Ratgeber herausgegeben. Dessen Motto: Reden ist der beste Weg. Darüber hinaus klärt die Broschüre auch in rechtlichen Fragen auf, gibt Hinweise auf mögliche Folgemaßnahmen und liefert Adressen zu Beratungs- und Anlaufstellen. Mehr Infos und Downloadmöglichkeit gibt es in der Rubrik Patienteninformation des Aktionsbündnisses.

Abgabe von Suizidmitteln: Missachtet Bundesgesundheitsminister den Richterspruch?

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesverwaltungsgericht hatte vor ungefähr einem halben Jahr entschieden, dass Patienten bei starken Leiden und fehlenden Alternativen einen Anspruch auf die Abgabe von Medikamenten zur Selbsttötung haben. Ein Kommentar im Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) setzt sich damit auseinander, dass derzeit wohl 40 Anträge auf die lange Bank geschoben werden. Der Gesundheitsminister und die ihm unterstellte Behörde seien aber in der Pflicht, den Richterspruch umzusetzen. Im Übrigen drohe kein Dammbruch, denn die Abgabe von Suizidmitteln werde die Ausnahme der Ausnahmefälle bleiben.

Einsicht in Patientenakte kann teuer sein

RA Thorsten Siefarth - LogoNach § 530g BGB ist einem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren. Das kann allerdings ganz schön teuer werden. Ein Klinik aus dem Saarland stellte für 909 Kopien ingesamt 549 Euro in Rechnung, gut 60 Cents pro Kopie. Außerdem wollt das Krankenhaus erst die Akte in Kopie erst nach Bezahlung übersenden. Das alles geht in Ordnung, befand das Saarländische Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.11.2016, Az. 1 U 57/16, abrufbar im Volltext hier).