Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in ihrem aktuellen Newsletter mit der Frage, ob die Mitglieder eines Heimbeirats ein anderes Mitglied „loswerden“ können. Das Ergebnis: Kein Landesheimgesetz sieht eine Regelung vor, nach der man einen Heimbeirat entpflichten kann. Allenfalls könnten die übrigen Mitglieder geschlossen zurücktreten und eine Neuwahl beantragen. Mehr Details sind bei der BIVA zu erfahren.
Heimordnungsrecht
Dürfen Pflegekräfte von ihnen versorgte Pflegebedürftige beerben?
Ja, aber nur in engen Grenzen. Das macht ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung (von Berrit Gräber) deutlich. Es wird darin erläutert, dass zu unterscheiden ist zwischen den Pflegekräften in einer stationären Pflegeeinrichtung und sonstigen Pflegekräften.
Was in dem Artikel ausgelassen wird: Es kann Pflegekräften aufgrund ihres Arbeitsvertrags untersagt sein, Geschenke, bzw. Erbschaften anzunehmen. Das ist dann aber kein heimrechtliches, sondern ein arbeitsrechtliches Thema.
Münchner Heime: Immer noch zu viele Psychopharmaka!
Der Münchner Merkur berichtete gestern unter Berufung auf dpa über den Kontrollbericht der Münchner Heimaufsicht. Diese hat 2013/2014 sämtliche 60 Heime überprüft. Das Ergebnis: In jedem zweiten Heim gibt es Mängel, vor allem bei der Wundversorgung, beim Umgang mit Druckgeschwüren sowie Schmerzen und bei der Gabe von Psychopharmaka. Die Fehlerquote ist im Vergleich zu den Vorjahren gleich geblieben.
Aber es gibt auch Bereiche, in denen Verschlechterungen festzustellen sind. So zum Beispiel bei der Vorbeugung und Behandlung von Druckgeschwüren. Außerdem werden zu viele Psychopharmaka verabreicht, um die Pflegebedürftigen ruhig zu stellen. Mehr als die Hälfte der Bewohner erhalten Psychopharmaka. Verstärkt werden auch Antidepressiva gegeben, ohne jedoch begleitende Maßnahmen zu ergreifen, wie Verhaltens- oder Gesprächstherapie.
Eine positive Nachricht: Die freiheitsentziehenden Maßnahmen gehen deutlich zurück.
Geschenke annehmen verboten: Auch im ambulanten Pflegedienst?
Weithin bekannt ist, dass es die Heimgesetze der Bundesländer den Mitarbeitern der stationären Pflegeeinrichtungen grds. verbieten, Geschenke anzunehmen. Wie sieht es aber in ambulanten Pflegediensten aus? Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu entscheiden. Es ging um die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes, die in einem Erbvertrag als Erbin eingesetzt worden war. Mehr lesen